Generalprokuratur kritisiert Urteil von Bandion-Ortner

Bawag-Urteil auf dem Prüfstand

Am kommenden Mittwoch und Donnerstag steht das Urteil zum Bawag-Prozess auf dem Prüfstand des Obersten Gerichtshof. Hier wird in letzter Instanz entschieden, ob die Urteile rund um die Bawag-Karibik-Verluste von Helmut Elsner, Wolfgang Flöttl und Co halten. Die Generalprokuratur, die Staatsanwaltschaft des Höchstgerichtes, hat in ihrer Stellungnahme die Urteile der nunmehrigen Justizministerin ziemlich zerzaust.

Morgenjournal, 20.12.2010

Öffentliche Verhandlung des Höchstgerichtes

Vor genau zwei Jahren hat die nunmehrige Justizministerin und frühere Bawag-Richterin Claudia Bandion Ortner ihr schriftliches Urteil zum Bawag-Prozess fertiggestellt. Bei der öffentlichen Verhandlung des Höchstgerichtes kurz vor Weihnachten, geht es um das weitere Schicksal von Helmut Elsner und seinen beiden Bawag-Vorstandskollegen Johann Zwettler und Peter Nakowitz. Sie gelten als die Hauptbeschuldigten im Bawag-Verfahren. Der 75jährige Elsner befindet sich seit nahezu vier Jahren in Untersuchungshaft. Für ihn wird sich wohl auch entscheiden, wie lange er noch in Haft bleiben muss.

Urteile könnten teilweise aufgehoben werden

Folgt das Höchstgericht der Generalprokuratur, dann könnten Teile des Urteiles gegen ihn aufgehoben werden, etwa die Vorwürfe wegen Betruges und Bilanzfälschung. Auf die Strafhöhe für Elsner würde das keinen sehr großen Einfluss haben. Weil sich der Schaden von 1,7 Milliarden Euro, die Elsner durch Untreue verursacht haben soll, durch eine teilweise Aufhebung des Urteils nur geringfügig verringern würde. Das Höchstgericht ist aber nicht an die Empfehlungen der Generalprokuratur gebunden.

Entscheidung des OGH

Ob und wann Elsner aus dem Gefängnis kommt, hängt also unmittelbar von der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes ab. Legt der OGH-Senat eine Haftstrafe für Elsner fest, dann muss er sowieso die neuneinhalb Jahre Haft, zu denen Elsner in erster Instanz verurteilt worden ist, absenken. Denn Elsner ist mittlerweile schon rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt und zwar wegen der sogenannten Plastiksackerlaffäre rund um Geldgeschenke an Ex-Konsum-Chef Hermann Gerharter. Diese Strafe muss zur Bawag-Verurteilung dazugerechnet werden.

Höchstens 10 Jahre

Insgesamt darf die Haftstrafe zehn Jahre nicht überschreiten. Elsner hat jedenfalls angekündigt, er wolle aus Gesundheitsgründen nicht zur Verhandlung kommen. Ausständig ist auch noch die Entscheidung des OGH über die Urteile gegen Wolfgang Flöttl und die sogenannten kleinen Bawag-Vorstände. Hier richtet der Senat in einer nicht-öffentlichen Sitzung.

Urteil mangelhaft

Dieser Teil des Urteils der nunmehrigen Justizministerin Claudia Bandion Ortner ist nach Ansicht der Generalprokuratur besonders mangelhaft. Sollte der OGH dieser Rechtsmeinung folgen, dann könnten die Strafen gegen Flöttl, Ex-Bawag-Aufsichtsrat Günter Weninger, Wirtschaftsprüfer Robert Reiter und die Bawag-Vorstände Kreuch, Schwarzecker und Büttner gekippt werden. Wann der OGH in diesen Fällen urteit ist noch unklar. Aber auch hier könnte bereits in den nächsten Tagen entschieden werden.