Barrierefrei bitte warten

2011: Änderungen für Behinderte

Für Behinderte heißt es im neuen Jahr einmal mehr: bitte warten! Durch das Sparpaket der Regierung wird der barrierefreie Umbau öffentlicher Gebäude nach hinten verschoben und erst 2020 abgeschlossen sein. Veränderungen gibt es auch beim Kündigungsschutz.

Morgenjournal, 06.01.2011

Kündigungsschutz erst nach vier Jahren

Für vorerst drei Jahre wird der Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung gelockert: Statt nach 6 Monaten Anstellung wie bisher wird er künftig erst nach vier Jahren wirksam. Das Sozialministerium hofft, so die Zahl der Beschäftigten Behinderte erhöhen zu können, der strengere Kündigungsschutz sei nämlich oftmals der Grund, warum Behinderte nicht angestellt werden. Die Maßnahme ist umstritten, um zu prüfen, ob sie tatsächlich Wirkung zeigt, wird sie vorerst befristet in Kraft gesetzt.

Höhere Ausgleichstaxe

Ab 1. Jänner erhöht ist die sogenannte Ausgleichstaxe, mit der sich größere Betriebe von der gesetzlichen Verpflichtung, Behinderter einzustellen, freikaufen können: Bei Unternehmen mit 25 bis 99 Mitarbeitern bleibt die Taxe wie bisher bei 226 Euro pro Person und Monat, ab 100 Mitarbeitern gibt es jedoch eine Erhöhung auf 316 Euro, ab 400 Mitarbeitern muss man 336 Euro bezahlen.

Änderungen bei Autokauf

Weitere Neuerungen im neuen Jahr: beim Kauf von Behinderten-Autos wird die Nova, die Normverbrauchsabgabe jetzt nicht mehr abgegolten, dafür wird im Gegenzug der Mobilitätsfreibetrag für Gehbehinderte um fünf Millionen Euro erhöht.

Und: Behinderte, die in speziellen Einrichtungen wie Tagesheimstätten beschäftigt sind, werden in die Unfallversicherung mit einbezogen.