Grasser weist Vorwürfe zurück
Alles supersauber in Liechtenstein?
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser weist bei den jüngst bekannt gewordenen Finanzstrafermittlungen rund um seine Liechtenstein-Stiftung jegliche Unkorrektheit zurück. Er hätte lediglich seine Privatsphäre wahren wollen und den Rat seines Steuerberaters befolgt. Die Ermittlungen seien, laut Grasser, eine Willkür der Justiz.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 13.01.2011
Stiftung bekannt gegeben
Fakt ist, dass Grasser seine Liechtensteinstiftung, die er 2007 gegründet hatte, im Jahr 2009 beim Finanzamt innere Stadt offengelegt hat und auch bei seiner Einvernahme vor der Staatsanwaltschaft hat Grasser die Stiftung angeführt. Richtig dürfte auch sein, dass die Finanzbehörde ursprünglich keine Einwände gegen die Stiftungskonstruktion vorgebracht hat.
Unterschiedliche Angaben
Allerdings fertigt ein Finanzamt dafür keine Unbedenklichkeitserklärung an, sondern es wird zur Kenntnis genommen, wenn keine Fragen auftauchen, heißt es dazu bei Steuerexperten. Allerdings dürfte Grasser bei seinen Angaben vor Finanz und Staatsanwaltschaft jeweils etwas unterschiedliche Angaben zu der Liechtensteinstiftung gemacht haben. Was, so hört man aus Finanzermittlerkreisen, Auslöser für die nunmehrigen Finanzstrafermittlungen war.
Bei der Staatsanwaltschaft Wien will man sich über Details nicht äußern. Grassers Stellungnahme zum Verfahren sei eingetroffen und wird derzeit vom zuständigen Staatsanwalt geprüft, sagt Sprecher Thomas Vecsey, ebenso wie seine Angaben, bei der Finanz.
Ermittlungen verlagert
Dass die nunmehrigen Steuerermittlungen vom Finanzamt im 1. Wiener Bezirk nach Döbling verlagert wurden, wird in Steuerberaterkreisen als keineswegs unüblicher Vorgang bewertet. Denn im zuvor für Grasser zuständigen Finanzamt soll eine Studienkollegin Grassers in leitender Position tätig sein.
Offenbar soll damit jeglicher Anschein einer Befangenheit der Prüfer vermieden werden. Denn bei der Affäre rund um die umstrittene Homepage Grassers, kam der steuerliche Sanktus aus dem Wirkungsbereich eines Grasser-Freundes.