Dürfen Sicherheitsdirektionen entscheiden?

Grüne: Kritik am neuen Bleiberecht

Wer darf bestimmen, ob eine Familie humanitäres Bleiberecht bekommt oder nicht? Die Sicherheitsdirektion oder die Bezirkshauptmannschaft? Nach dem Fall Komani hatte die Innenministerin versichert, die Meinung der Sicherheitsdirektion sei nicht bindend. Im neuen Gesetz steht aber das Gegenteil, kritisieren die Grünen.

Mittagsjournal, 10.02.2011

Wer ist jetzt zuständig?

Wieder eine Verschärfung im Fremdenrecht, klagt die Menschenrechtssprecherin der Grünen, Alev Korun. Vor dem Fall der Familie Komani haben die Sicherheitsbehörden in den Bundesländern entschieden, und Magistrate und Bezirkshauptmannschaften haben sich daran gehalten, sagt Korun: "Damit hat man seit den Komanis aufgehört, weil die Ministerin gesagt hat, es sei anders zu interpretieren. Nur macht sie jetzt eine 180 Grad Kehrtwende und schreibt genau das Gegenteil ins Gesetz hinein."

Künftig werde im Gesetz klipp und klar drinstehen, dass die Entscheidung der Sicherheitsdirektion bindend sei, sagt Korun. Das würde bedeuten, dass eine Bezirkshauptmannschaft einen Bleiberechtsantrag gar nicht weiter bearbeiten darf, wenn die Sicherheitsdirektion einmal nein gesagt hat.

Neue Informationen?

Stimmt nicht, widerspricht Johann Bezdeka aus dem Innenministerium. An der Rechtslage ändere sich nichts. Die Niederlassungsbehörde sei derzeit und auch zukünftig berechtigt, alle neuen Informationen, die sich nach einer eventuellen Rückführung oder Ausweisungsentscheidung ergeben, selbständig zu beurteilen.

Gibt also die Sicherheitsdirektion eine Stellungnahme gegen den humanitären Aufenthalt ab, und es gibt keine neuen Informationen über die jeweilige Familie, so ist das für die Niederlassungsbehörde bindend.

Gibt es allerdings eine negative Stellungnahme der Sicherheitsdirektion und gibt es später neue Informationen, wie bei Familie Komani durch die psychische Erkrankung der Mutter, sieht die Sache anders aus, sagt Johann Bezdeka.

Verwirrung um Kompetenzen

Menschen aus der Praxis berichten Unterschiedliches. Wolf Steinhuber von der Plattform Bleiberecht in der Steiermark sagt, in der Regel hatte bis zum Fall der Komani die Sicherheitsdirektion das letzte Wort. Nach dem Fall Komani hätte sich aber herausgestellt, dass das vom Gesetzgeber gar nicht so gemeint gewesen sei. Es sei also durchaus denkbar, dass die Niederlassungsbehörde der Sicherheitsbehörde nicht folge. Die Bedingungen seien aber nicht ganz klar.

Alles klar im Innenministerium

Für Alev Korun bleibt die Regelung unbefriedigend. Die Innenministerin müsse endlich ein echtes Bleiberecht schaffen. Johann Bezdeka hingegen kann im Gesetz keine Unklarheiten erkennen.

Das Gesetz sei klar, das System funktioniere und daher seien seit Einführung der Regelung auch 3.821 humanitäre Aufenthaltsberechtigungen erteilt worden. Die Begutachtungsfrist für das Gesetz ist bereits abgelaufen, im Mai könnte es im Nationalrat beschlossen werden.