Vor Öffnung des Arbeitsmarktes

Gesetz gegen Lohndumping

Nach einer siebenjährigen Übergangszeit wird der heimische Arbeitsmarkt ab Mai auch für die neuen EU-Länder geöffnet. Deren Bürger können dann uneingeschränkt in Österreich arbeiten und ihre Dienstleistungen anbieten. Um Billiglöhne zu verhindern, verabschiedet der Nationalrat jetzt ein Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping. Sozialminister Hundstorfer (SPÖ) sieht darin den fairen Wettbewerb umgesetzt.

Morgenjournal, 31.03.2011

Gesetz gegen Lohndumping,

Unteres Limit für Lohnniveau

Besonders in der Baubranche sind die Befürchtungen groß: Unternehmer aus den Nachbarländern können ab Mai Aufträge in Österreich mit eigenen Arbeitskräften übernehmen. Weil das Lohnniveau in diesen Ländern noch immer niedriger ist als in Österreich, könnten sie ihre Leistungen daher deutlich günstiger anbieten. Dem soll das Anti-Lohndumping-Gesetz entgegenwirken: es soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer aus den neuen EU-Mitgliedsländern gleichviel bezahlt bekommen wie Österreicher.

Strafen bis 50.000 Euro

Zahlt ein Arbeitgeber weniger als der Grundlohn laut Kollektivvertrag ausmacht, drohen sogar Verwaltungsstrafen bis zu 50.000 Euro. Bisher musste nur die Lohndifferenz nachgezahlt werden. Verstößt ein ausländischer Dienstleister mehrmals gegen diese Bestimmungen, kann es ihm verboten werden, seine Dienste in Österreich weiter anzubieten.

Kontrollen auch im Ausland

Bei österreichischen Firmen kontrolliert die Gebietskrankenkasse, ob alle Mitarbeiter korrekt bezahlt werden. Ausländische Firmen werden von der KIAB, der Kontrolle der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung, geprüft werden. Um die Kontrolle der bezahlten Löhne zu erleichtern, müssen bei grenzüberschreitenden Arbeitskräfte-Entsendungen und Arbeitskräfte-Überlassungen die Lohnunterlagen auch in deutscher Sprache vorliegen.

Rechtsexperten befürchten aber, dass es schwierig wird, die Verwaltungsstrafen im Ausland auch durchzusetzen. Dazu wären zwischenstaatliche Abkommen mit den neuen EU-Ländern notwendig - doch diese konnte bisher nicht einmal für Strafmandate im Straßenverkehr erreicht werden.

Hundstorfer: Niemand an Schwarzarbeit interessiert

Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) ist optimistisch, dass mit dem Gesetz künftig Verstöße besser aufgezeigt und Verwaltungsstrafen auch umgesetzt werden. Alle EU-Länder hätten Interesse an einer sauberen und fairen Wettbewerbssituation, so Hundstorfer im Ö1-Morgenjournal.

Auch die überwiegende Mehrheit der Firmen sei nicht interessiert mit Schwarzarbeit zu leben, ebenso wenig wie die Arbeitnehmer, die auf sämtliche Sozialrechte verzichten würden.

Morgenjournal, 31.03.2011

Minister Hundstorfer im Gespräch mit