Übergangsfrist beendet
Arbeitsmarkt geöffnet
Seit Sonntag können Arbeitskräfte und Unternehmer aus Tschechien, der Slowakei, Slowenien, Polen, Ungarn und den drei baltischen Staaten unbeschränkt und ohne spezielle Genehmigungen auch in Österreich tätig werden. Während Wirtschaftsforscher mit keinem großen Ansturm rechnen, gibt es in der Bevölkerung auch Ängste.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 02.05.2011
Kontrollen gegen Dumping
Höhere Arbeitslosigkeit und niedrigere Löhne befürchten rund die Hälfte der befragten Österreicher laut einer Studie des market-Instituts als Folgen der Arbeitsmarktöffnung. Als Antwort auf diese Sorgen setzen Gewerkschaft, Arbeiterkammer und Sozialministerium auf Information und Beratung. Schutz soll auch das neue Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping bietet: Wer für Arbeiten in Österreich weniger bezahlt als der heimische Kollektivvertrag, dem drohen empfindliche Strafen bis zu 50.000 Euro. Jetzt komme es darauf an, dass die Kontrollbehörden gut vernetzt sind und genug Personal haben, heißt es aus der Gewerkschaft.
Schrittweise Öffnung
Experten gehen von rund 20.000 zusätzlichen Arbeitskräften aus, die in Österreich pro Jahr Arbeit suchen werden. Bereits in den vergangenen Jahren wurde der heimische Arbeitsmarkt schrittweise für verschiedene besonders gesuchte Berufsgruppen geöffnet. In den Nachbarländern Ungarn, Slowenien, Tschechien und der Slowakei rechnet man nur mit relativ wenigen Auswanderern, die meisten Arbeitskräften würden als Pendler oder nur für kurze Zeit nach Österreich gehen.
Rumänien und Bulgarien erst 2013
Beim EU-Beitritt der acht ostmitteleuropäischen und baltischen Länder 2004 waren Übergangsregelungen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit und in bestimmten Berufsgruppen auch bei der Dienstleistungsfreiheit vereinbart worden. So durften etwa Gärtnerbetriebe, Wach- und Reinigungsdienste, soziale Dienstleister und Baufirmen aus diesen Ländern ihre Dienste bisher überall in der EU außer in Österreich und Deutschland anbieten. Diese Regelungen sind nun ausgelaufen, nur für Rumänien und Bulgarien gelten noch bis 2013 Ausnahmen.