Künftig dürfen Pflegefachkräfte mitreden

Änderungen bei Pflege-Einstufung

Ab 2012 werden nicht mehr Ärzte alleine für diese Einstufung zuständig sein, sondern auch Pflegefachkräfte. Allerdings nur dann, wenn ein Antrag auf eine höhere Pflegestufe gestellt wird. Das kündigt Sozialminister Rudolf Hundstorfer an. Die Entscheidung beruht auf den Ergebnissen eines Pilot-Versuchs.

Morgenjournal, 6.6.2011

Ersteinstufung bleibt bei Ärzten

Die Einstufung der Pflege-Bedürftigkeit wird künftig gesplittet. Für die Erstbegutachtung soll zwar weiterhin Arzt oder Ärztin zuständig sein. Ein Antrag auf Änderung der Pflege-Stufe soll von Pflegefachkräften vorgenommen werden, sagt Sozialminister Rudolf Hundstorfer: "Das Pflegepersonal wird die Höherreihungen ab Stufe Vier vornehmen. Die Ersteinstufung bleibt komplett bei der Medizin."

Das ist eine sinnvolle Weiterentwicklung des derzeitigen System der Einstufung von pflegebedürftigen Menschen, denn Pflegefachkräfte können das gut beurteilen, glaubt der Sozialminister: "Dort, wo es nur um die Pflege geht, sind sie profunder und exakter."

Im Interesse der Betroffenen

Diese Entscheidung basiert auf den Ergebnissen eines Pilot-Projekts, sagt der Sozialminister. Dabei wurde in knapp 1.000 Fällen der Betreuungsaufwand und die Pflegebedürftigkeit von Ärzten und Pflegefachkräften beurteilt. Da habe sich gezeigt, dass bei der Ersteinstufung die Medizin bessere Grundsatzentscheidungen treffen würde. Wenn es aber nur um pflegerische Fragen gehe, so könnten die Pflegefachkräfte im Interesse der Betroffenen besser entscheiden, so Hundstorfer.

Gutachter werden geschult

Jährlich werden etwa 175.000 Gutachten erstellt. Bei etwa 25.000 dieser Gutachten steht die pflegerische Einschätzung im Vordergrund. Das Pflegepersonal wird nun auf diese neue Tätigkeit vorbereitet, sagt Sozialminister Rudolf Hundstorfer. Es werde weiterhin intensive Schulungen geben müssen. Das System müsse darauf vorbereitet sein, in allen Bundesländern entsprechende Gutachterinnen und Gutachter zu haben. Ab kommendem Jahr soll diese neue, gesplittete Einstufung der Pflegebedürftigkeit durchgeführt werden.