Unterstützung wenig genutzt

Urlaub von der Pflege

Für pflegende Angehörige ist es oft sehr schwer Urlaub zu nehmen. Für diese Menschen gibt es aber die Möglichkeit einer geförderten Auszeit. Beim Bundessozialamt kann um finanzielle Hilfe angesucht werden, um für eine gewisse Zeit die zu pflegende Person etwa in einem Pflegeheim betreuen zu lassen.

Morgenjournal, 27.06.2011

Finanzielle Unterstützung möglich

Für pflegende Angehörige wird ein Urlaub durch eine finanzielle Unterstützung erleichtert. Allerdings müssen dafür bestimmte Kriterien erfüllt werden. Förderungswürdig sind jene Personen, die hauptsächlich für die Pflege zuständig sind und sie müssen nahe Angehörige sein.

Etwa direkte Verwandte wie Kinder, Eltern und Geschwister, Enkel oder Großeltern, sowie Ehegatten, Lebensgefährten, Schwager oder Schwägerinnen, aber auch Stief- und Pflegekinder.

Nötige Unterlagen

Für eine finanzielle Unterstützung der Auszeit muss ein entsprechendes Formular ausgefüllt werden, sagt Gerhard Tiefenbacher vom Bundessozialamt. Außerdem müssen der Pflegegeldbescheid der pflegebedürftigen Person beigelegt werden und ein Einkommensnachweis des Antragsstellers, sowie eine Bestätigung über die Ersatzpflege.

Förderung nach Einkommen und Pflegestufe

Gefördert wird nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze. Der Antragsteller oder die Antragstellerin darf bis zu 2.000 bzw. 2.500 Euro netto pro Monat verdienen, je nach Pflegestufe der zu betreuenden Person.

Gewährt wird diese Unterstützung bei einem Pflegegeld-Anspruch grundsätzlich ab der Stufe drei, bei minderjährigen Pflegebedürftigen oder Demenzkranken schon ab der Stufe 1.

Gefördert wird professionelle aber auch private Ersatzpflege im Ausmaß von vier Tagen bis maximal vier Wochen pro Jahr. Die Höhe der möglichen jährlichen Zuwendung liegt zwischen 1.200 und 2.200 Euro.

Antrag persönlich oder schriftlich

Der Antrag kann persönlich gestellt oder schriftlich eingebracht werden, sagt Gerhard Tiefenbacher, der diese Anträge im Bundessozialamt für Wien bearbeitet.

Der Antrag wird innerhalb von ein oder zwei Wochen bearbeitet. Wenn der Urlaub genehmigt werde, bekomme man das Geld innerhalb von einer Woche überwiesen, so Tiefenbacher.

Unterstützung wenig genutzt

Allerdings nützen nicht viele Angehörige diese finanzielle Unterstützung für die Ersatzpflegezeit. Im vergangenen Jahr waren es 6.675 Anträge, die positiv erledigt worden sind. Das sind nur knapp zwei Prozent der etwa 350.000 Menschen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen.

Der Grund dafür ist für Gerhard Tiefenbacher, dass die Pflegenden ihre pflegebedürftigen Angehörigen nicht alleine lassen wollen. Am bürokratischen Aufwand für den Antrag könne es jedenfalls nicht liegen, so Tiefenbacher.

Ein Antrag auf Unterstützung, etwa für einen Urlaub ist beim Bundessozialamt bis zu einem halben Jahr nach dieser Auszeit möglich.

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