Neue Staatsanwaltschaft nicht zuständig

Telekom: Kein Fall für Korruptionsjäger

In der Telekom-Affäre weitet sich der Kreis der Beschuldigten aus. Zugleich startet heute die neue Staatsanwaltschaft für Wirtschafts- und Korruptionsstrafsachen. Doch die Telekom-Affäre fällt nicht in ihre Zuständigkeit, sondern sie bleibt bei der Staatsanwaltschaft Wien.

Morgenjournal, 01.09.2011

Der Chef der Staatsanwaltschaft für Wirtschafts- und Korruptionsstrafsachen, Walter Geyer, im Gespräch mit

Kein Fall für neue Behörde

Nach dem Kronzeugen Gernot Schieszler hat nun auch der ehemalige Telekom-Vorstand Rudolf Fischer zugegeben, dass er über Kursmanipulationen Bescheid gewusst hat. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen rund ein Dutzend Beschuldigte. Zuständig ist aber nicht die neue Staatsanwaltschaft für Wirtschafts- und Korruptions-Strafsachen, die heute formell ihre Arbeit aufnimmt. Dort ermitteln 15 Staatsanwälte in brisanten Causen wie der Affäre Grasser und dem Fall Strasser, nicht aber in der Telekom-Affäre.

Frage des Datums?

Die Causa Telekom sei schon vorher bei der Staatsanwaltschaft Wien angefallen, und seine Behörde sei grundsätzlich nur für jene Fälle zuständig, die ab 1.9. angezeigt werden, begründet Geyer den Umstand, dass seine Korruptionsstaatsanwälte in diesem Korruptionsfall nicht ermitteln. Andererseits kann Geyer doch bereits Fälle nennen, in denen seine Behörde ermittelt: "Gegen einen früheren Innenminister wegen Bestechung, ein Verfahren gegen einen großen österreichischen Baukonzern" und seit heute auch im BUWOG-Verfahren, wozu Geyer aber noch nichts sagen will.

Personalprobleme

Relativ zufrieden zeigt sich Geyer mit der personellen Ausstattung: "Es kann niemand Staatsanwälte im Supermarkt beschaffen." Dass nur wenige junge Rechtsanwälte zum Wechsel in die Justiz, noch dazu in Wirtschaftsangelegenheiten, zu bewegen sind, sei auch auf die geringe Bezahlung zurückzuführen: "Das ist ein Faktum", sagt Geyer. Dass daher die "Profis" auf der Seite der Angeklagten sitzen würden, bestreitet Geyer: "Wir sind auch Profis."

Abhilfe durch Transparenz

Wo ist der Unterschied zwischen Lobbying und Korruption? Für Geyer gibt es einen ganz klaren Unterschied: "Korruption ist ein Heimlichkeitsdelikt." Daher könne vor allem Transparenz etwas verändern. Hoffnungen setzt er da auf das neue Lobbying-Gesetz.