Justizministerin Karl trotzt Protesten

Lobbyisten-Gesetz: Kammern bleiben drin

Der Fall des Ex-ÖVP-Politikers Strasser war für die Regierung der Anlass für ein neues Lobbyisten-Gesetz. Vor dem Sommer hat Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) den Entwurf vorgelegt, wonach auch Wirtschafts- und Arbeiterkammer zumindest teilweise dem Gesetz unterliegen. Trotz deren heftiger Proteste stellt Karl nun klar: Die Kammern bleiben drin.

Morgenjournal, 30.08.2011

Sozialpartner wollen keine Lobbyisten sein

Das Lobbyisten-Gesetz soll deutlich machen, wer Entscheidungen des Staates beeinflussen will. Kern dieses Gesetzes soll daher ein Register aller in Österreich tätigen Lobbyisten und Interessensvertreter sein. Darunter fallen nach Ansicht von Justizministerin Beatrix Karl auch die gesetzlichen Interessensvertretungen, also Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer. Die haben dagegen heftig protestiert, als im Juni der erste Gesetzesentwurf an die Öffentlichkeit kam. Sozialpartner, so hieß es etwa, könnten doch nicht mit Lobbying-Unternehmen gleichgesetzt werden.

"Bei EU freiwillig gemeldet"

Justizministerin Karl bleibt aber dabei. Sie sei von Anfang an dafür gewesen, dass die Kammern von dem Gesetz erfasst würden. "Das ist ja keine Auflistung des Bösen, und es sollen ja wirklich alle Lobbyisten und Interessensvertreter erfasst werden." Karl verweist auf das EU-Lobbyisten-Register: "Dort haben sich unsere österreichischen Kammern freiwillig eintragen lassen."

Öffentlich einsehbar

Die Grundstruktur des Gesetzes bleibe auch nach der Begutachtung gleich, sagt Beatrix Karl. Das Lobbyisten-Register wird vom Justizministerium geführt werden und öffentlich einsehbar sein. Hier sollen alle berufsmäßigen Lobbyisten namentlich eingetragen werden, auch die Mitarbeiter von Lobbying-Firmen und von Interessensverbänden wie der Industriellenvereinigung oder der Gewerkschaft. Für die Kammern war das ohnehin nicht so streng geplant: Wirtschafts- und Arbeiterkammer müssen nur eine Gesamtzahl ihrer Mitarbeiter nennen.

Im Oktober im Parlament

Änderungen gegenüber dem bisherigen Gesetzesentwurf werde es dennoch geben, kündigt die Ministerin an. Vor allem soll der bisher kompliziert formulierte und gleichzeitig ungenaue Text verbessert werden. Das solle für mehr Rechtssicherheit und -klarheit sorgen. Die Neufassung des Lobbyisten-Gesetzes soll noch im September vorliegen, kündigt Karl an. Frühestens im Oktober könnte es im Justizausschuss des Parlaments behandelt werden. Für den Beschluss ist jedenfalls eine Verfassungsmehrheit notwendig, die Regierungsparteien brauchen also die Zustimmung von mindestens einer Oppositionspartei.

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EU-Transparenzregister