Mehrkosten nicht abschätzbar
Verwaltungsgerichte: Rechnungshof warnt
Rechnungshof-Präsident Josef Moser bekräftigt seine Bedenken gegen die Reform der Verwaltungsgerichte: Es drohten Mehrkosten in nicht abschätzbarer Höhe, und es sei fraglich, ob das Ziel kürzerer Verfahren auch wirklich erreicht wird. Beim Bund-Länder-Gipfel am Freitag kommender Woche sollen die letzten offenen Fragen geklärt werden.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 12.10.2011
Keine Kostenberechnung
Die Kosten-Nutzen-Betrachtung sei im Fall der Verwaltungsgerichtsreform nicht angestellt worden, kritisiert Moser im Ö1 Mittagsjournal. Eine Berechnung der Mehrkosten durch das Finanzministerium liege dem Rechnungshof immer noch nicht vor. Moser: "Wir fangen mit der Organisationsstruktur an, haben aber die Aufgabenreform und die Strukturreform nach wie vor nicht bewältigt."
Bürger als Nutznießer
Verwaltungsgerichte verbesserten zwar den Rechtsschutz, es müsse aber klargestellt werden, dass damit nicht untragbare Mehrkosten entstehen, warnt der Rechnungshofpräsident. Die Verfahrenskosten dürften sich nicht erhöhen, Verwaltungsabläufe müssten kürzer werden und der Bürger der Nutznießer der Reform sein.
Mehr Tempo!
Im Ö1-Interview mahnt Moser einmal mehr auch die großen Strukturreformen ein, bei denen die Regierung viel zu langsam sei. Die Folgen, wenn nicht gehandelt werden sollte, seien bekannt, ebenso die Lösungsvorschläge, so Moser. Es liege bei der Politik, die längst notwendigen Entscheidungen zu treffen. Je später die Maßnahmen ergriffen würden, umso schmerzlicher sei es.