Vorsitzender soll gestärkt werden

Anwälte fordern Reform bei U-Ausschuss

Zwei Verfahrensanwälte von vergangenen Untersuchungsausschüssen verlangen eine Reform des U-Ausschussverfahrens. Sie fordern etwa, dass die Rolle des Vorsitzenden gestärkt wird. Außerdem sollen die Rechte der Auskunftspersonen besser geschützt werden.

Morgenjournal, 19.10.2011

Reformen nicht umgesetzt

Am Donnerstag soll im Nationalrat der Korruptions-Untersuchungsausschuss beschlossen werden, um die Skandalfälle des vergangenen Jahrzehnts aufzuarbeiten. In der Vergangenheit sind Untersuchungsausschüsse immer wieder am Parteiengezänk gescheitert, lange geforderte Reformen wurden nicht umgesetzt.

Anwälte fordern Reformen

Jetzt drängen Gottfried Strasser und Klaus Hoffman auf Reformen. Sie waren Verfahrensanwälte unter anderem beim Untersuchungsausschuss zum Eurofighter oder beim Spitzel-Ausschuss. In dieser Funktion achte man darauf, dass die Rechte der sogenannten Auskunftspersonen, also der Zeugen und Beschuldigten, nicht verletzt werden, sagt Gottfried Strasser.

Auskunftspersonen überfordert

"Ich kann mich gut an Fälle erinnern, in denen die Auskunftsperson, das Gefühl hatte, dass sie so lange gefragt wird, bis sie sich widerspricht. Das sollte in einem fairen Verfahren nicht passieren", sagt Strasser. Zum Teil hätten Befragungen bis zu sechs Stunden gedauert. Zum Schluss seien die Auskunftspersonen intellektuell und psychisch überfordert gewesen. Das diene nicht der Beweisfindung und verstoße auch gegen die Menschenwürde, so Strasser.

Mehr Rechte für Anwälte

Hier sei der Vorsitzende gefragt, seine Rolle müsse gestärkt werden - so soll er zum Beispiel das Fragerecht entziehen können. Auch der Verfahrensanwalt solle mehr Rechte bekommen, um die Auskunftspersonen besser vertreten zu können. "Die Auskunftspersonen stehen derzeit vor dem Ausschuss relativ allein da", sagt Strasser. Einen persönlichen Anwalt wie vor Gericht gebe es nicht. Strasser fordert, dass Auskunftspersonen das Recht auf einen Vertreter bekommen.

Minderheit für U-Ausschuss

Es sei sicher schwierig, die Rechte der Auskunftspersonen zu wahren, sagt der ehemalige Verfahrensanwalt Klaus Hoffmann. Dringenderen Handlungsbedarf sieht er woanders: Das Einsetzen eines Untersuchungsausschusses ist derzeit nur mit einem Mehrheitsbeschluss möglich. Er soll zu einem Minderheitenrecht werden, sagt Hoffmann.

Mehr Rechte für Vorsitzenden

Hoffmann fordert auch mehr Rechte für den Vorsitzenden. Dass Untersuchungsausschüsse am Parteiengezänk scheitern, lässt sich auch durch neue Regelungen nicht verhindern, da sind sich Strasser und Hoffmann einig. Vielmehr sei die Disziplin der einzelnen Abgeordneten gefragt. Wichtig sei auch, dass genau festgelegt werde, was im Ausschuss untersucht wird, nur so seien konkrete Ergebnisse möglich.