Alleinverdienerabsetzbetrag für mehr Pensionisten
2,7 Prozent Pensionserhöhung 2012
Die meisten Pensionistinnen und Pensionisten können sich mit Jahresbeginn über ein Pensionsplus von 2,7 Prozent freuen. Höhere Pensionen werden weniger stark erhöht. Mehr Geld bringt auch die Wiedereinführung des Alleinverdienerabsetzbetrags für Pensionen bis 1.750 Euro.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 02.01.2012
Durchschnittlich 2,7 Prozent
2,7 Prozent mehr: Das entspricht genau der Inflation. Pensionistenvertreter hatten eine Erhöhung um den Pensionistenpreisindex gefordert, das wären 2,8 Prozent gewesen, aber die Regierung hat mit Verweis auf die Budgetsituation abgewunken. Das bedeutet konkret: Wer eine Pension von maximal 3.300 Euro bezieht, bekommt das volle Plus von 2,7 Prozent. Das betrifft die überwiegende Mehrheit der Seniorinnen und Senioren, insgesamt mehr als 2,4 Millionen Pensionen. Bei höheren Pensionen wird das Plus kleiner: Ab einer Pensionshöhe von 5.940 Euro brutto sind es nur noch 1,5 Prozent mehr.
Alleinverdienerabsetzbetrag ausgeweitet
Zusätzliches Geld bringt auch die Wiedereinführung des Alleinverdienerabsetzbetrages. Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurde dieser Absetzbetrag für jene Personen gestrichen, die für ihre Kinder keine Kinderbeihilfe beziehen oder keine Kinder haben, also auch für viele Pensionistinnen und Pensionisten. Nur bei Pensionen bis 1.150 Euro blieb der Absetzbetrag bestehen. Mit der heurigen Pensionserhöhung wird der Kreis jener, die diesen Absetzbetrag geltend machen können, ausgeweitet, und zwar für Pensionen bis 1.750 Euro. Das bedeutet 30 Euro mehr im Börsel.
Ausgleichszulage wird erhöht
Angehoben wird auch die Ausgleichszulage, vulgo Mindestpension. Für Alleinstehende steigt sie um 21 Euro auf rund 815 Euro, für Paare um 32 auf 1.220 Euro.