Strengere Vergabekriterien

Neue Regelung für Diplomatenpass

Das Außenministerium steigt bei der Vergabe von Diplomatenpässen jetzt auf die Bremse. Die Papiere sollen nur noch Personen bekommen, die tatsächlich im Auftrag der Republik unterwegs sind. Im Frühjahr soll die neue Regelung in Kraft treten, dazu wird das Passgesetz geändert.

Mittagsjournal, 13.1.2012

Pass sichert Reiseannehmlichkeiten

Keine Leibesvisitationen, wenn der Metalldetektor im Zufallsmodus läuft und anschlägt. Keine Stichprobenkontrollen beim Handgepäck. Keine Warteschlangen. Der Diplomatenpass sichert seinen Inhabern einige Reiseannehmlichkeiten. Er gewährt aber keine diplomatischen Privilegien. Und trotzdem ist dieses Reisedokument begehrt - bei Altpolitikern, ehemaligen Diplomaten oder Würdenträgern der Kirche.

Dass derzeit 3.000 mit Diplomatenpässen reisen, bestätigt das Außenministerium nicht. Es seien aber mehrere hundert rote Pässe ausgestellt. Paragraf 6 des österreichischen Passgesetzes regelt, wer diesen Diplomatenpass bekommt: "Der Bundespräsident, die Präsidenten von Nationalrat und Bundesrat, der Bundeskanzler, die Minister, die Staatssekretäre, die Präsidenten der Gerichtshöfe, die Volksanwälte.“

Einschränkungen bei Pass-Vergabe

So weit, so klar. Den roten Pass bekommt also, wer für die Republik arbeitet und auch in ihrem Auftrag reist. Dann gibt es noch Ziffer 7 und 8, wonach auch pensionierte Diplomaten und Spitzenbeamte samt Familien den Pass rechtmäßig verwenden dürfen.

Stein des Anstoßes und Grund für die öffentliche Erregung ist aber vor allem Absatz zwei - eine Öffnungsklausel für einen unbestimmten Personenkreis. „Für andere Personen sind Diplomatenpässe auszustellen, wenn die Ausstellung eines solchen Passes den internationalen Gepflogenheiten entspricht.“

Dieser Punkt soll nun ersatzlos gestrichen werden. Den Diplomatenpass darf künftig nur mehr verwenden, wer in „diplomatischer oder konsularischer“ Funktion im Ausland eingesetzt wird oder in „leitender Funktion im Rahmen internationaler Organisationen und Einrichtungen“ tätig ist. Und auch nur dann, wenn diese Tätigkeit im „außenpolitischen Interesse Österreichs liegt“.

Alte Diplomatenpässe verlieren Gültigkeit

Im Klartext heißt das: Pensionierte Spitzenbeamte und Ex-Politiker sollen diese Privilegien verlieren. Und zwar ohne Ausnahme. Denn ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Novelle zum Passgesetz verlieren die alten Diplomatenpässe ihre Gültigkeit.

Ein wenig Spielraum bleibt, etwa in der Frage, wie das außenpolitische Interesse definiert wird. Liegt etwa die Reise von Kardinal Schönborn in den Vatikan im außenpolitischen Interesse Österreichs oder nicht? Und dürfen Religionsvertreter deshalb weiter mit Diplomatenpässen reisen oder nicht?

Mittagsjournal, 13.01.2012

Auch Würdenträger der Kirche reisen mit Diplomatenpass. Ein Interview dazu mit Dompfarrer Toni Faber, Helga Lazar

Auch Kirchenvertreter bisher mit Pass

Auch für hochrangige Kirchenvertreter soll es künftig keine Diplomatenpässe mehr geben, dies bestätigte jetzt ein Sprecher von Außenminister Michael Spindelegger. Kardinal Christoph Schönborn ist derzeit in Besitz eines Diplomatenpasses, hieß es in der Erzdiözese Wien. Als hochrangiger Vertreter des Vatikans habe der Kardinal nach bisheriger Regelung ein "Anrecht" darauf gehabt, sagt man in der Diözese. Schönborn habe sich "ganz sicher nicht angestellt" für das Dokument, "er hat in einfach so bekommen". Sollte dies nicht mehr möglich sein, sprich der Pass eingezogen bzw. für ungültig erklärt werden, wäre das aber ganz sicher auch kein Problem.

Bei Kirchenvertretern habe ein Diplomatenpass Sinn gehabt, heißt es im Außenressort. Man verweist unter anderem auf den früheren Kardinal Franz König, den kirchenpolitische Reisen auch in krisengefährdete Gebiete geführt hätten, Dompfarrer Toni Faber hatte seinerzeit als Mitarbeiter des damaligen Kardinals Hans-Hermann Groer ebenfalls einen Diplomatenpass. Gültig sei der freilich schon lange nicht mehr.