Sparwille der Abgeordneten abgefragt
Bundesräte zum Verzicht bereit?
Sparvorschläge ranken sich um den Bundesrat, die Länderkammer des Parlaments: Keine eigenen Bundesräte mehr, sondern die Länderkammer mit Landtagsabgeordneten besetzen - ganz einfach ginge das, wenn Bundesräte auf ihr Mandat verzichten und den Kollegen von den Landtagen den Platz freimachen. Aber wollen die das auch?
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 2.2.2012
Barbara Herbst hat im Bundesrat quer durch die Parteien nachgefragt.
"Unrealistisch"
Für ihn ist es heute seine erste Sitzung als Bundesrat. 14 Jahre war der Sozialdemokrat Robert Zehetner Vertreter der Bauern im Salzburger Landtag. So knapp nach dem Wechsel denkt er nicht an Verzicht und sieht einen unrealistischen Vorschlag.
Josef Steinkogler aus Ebensee verdient sein Geld als Vermögensberater und ist seit zweieinhalb Jahren für die ÖVP im Bundesrat. Und er glaubt nicht an eine Realisierung, weil sich dann eine Berufstätigkeit neben der Abgeordnetentätigkeit nicht mehr ausginge.
Verzicht auf den Sitz im Bundesrat kommt auch für die Bregenzer Freiheitliche Cornelia Michalke nicht bedingungslos in Frage: "Wenn es tatsächlich der Ersparnis und dem Steuerzahler nützt, bin ich dabei. Nur dann."
Millionenersparnis
Mehr als drei Millionen Euro würde sich der Steuerzahler sparen, wenn die Länderinteressen in Bund und Land ein und dieselbe Person wahrnehmen würde. Ein Bundesrat verdient ca. 4.000 Euro brutto im Monat x 62 Mitglieder ergibt eine Millioneneinsparung.
Ja, aber
Der junge Wiener Grüne Marco Schreuder würde seinen Sessel sofort räumen: "Wenn man damit sehr viel Geld einspart, ja." Er will dann aber eine Debatte über die Organisation des Bundesrats: "Wenn der Rat ein Kontrollgremium sein soll, dann braucht er auch mehr Vollmachten."
Verzicht, wenn es eine echte Reform der Kammer gibt? Das kann sich auch der langjährige ÖVP-Bürgermeister von Saalbach-Hinterglemm, Peter Mitterer, vorstellen. Das wäre ja jetzt ohnehin schon möglich, "kein Problem", so Mitterer. Er würde "natürlich" verzichten.
Kein Vetorecht
Die Länderkammer war von Beginn an ein politischer Kompromiss. Daher gibt es auch kein echtes Vetorecht. Dort wo ein Gesetz die Kompetenzen der Länder beschneidet, können die Bundesräte das Gesetz nicht verhindern, aber verzögern.