Telekom zahlte Lear-Jet
U-Ausschuss: Jagdausflüge nach Schottland
Im U-Ausschuss im Parlament hat die mit Spannung erwartete Befragung von Michael Fischer stattgefunden. Im Mittelpunkt der Befragung des Ex-ÖVP-Funktionärs und mittlerweile beurlaubten Telekom-Managers, stand aber weniger sein Mail zu einer 100.000 Euro-Spende der Telekom an die ÖVP. Im Zentrum standen ein Jagdausflug nach Schottland und der Vorwurf der Absprache bei illustren Stammtischen.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 15.3.2012
Jagdausflug nach Schottland
Einmal mehr ein Sittenbild, das sich heute im U-Ausschuss abzeichnet. Da wäre einmal ein exklusiver Jagdausflug mit dem Learjet. Zwei Tage zum Jagen ins Schottische Schloss von Alfons Mensdorff-Pouilly. Bezahlt von der Telekom. An Bord sechs Personen: darunter Michael Fischer selbst, Gernot Schiezßler, der Unternehmer Hanno Soravia, aber auch ÖIAG-Chef Markus Beyrer. Warum muss man nach Schottland, um mit dem ÖIAG-Chef zu reden, wird Fischer gefragt: Der kann das nicht beantworten, nur: Wir haben Niederwild gejagt, Fasane und so.
Wirtschaftsprüfer BDO sponsert Stammtisch
Bemerkenswert ist außerdem ein Einladungsschreiben Fischers, das BZÖ-Fraktionsführer Stefan Petzer vorlegt. Neben Jagdstammtischen organisiert Fischer nämlich auch einen Niederösterreicher-Stammtisch. Zuletzt am 7. März. Unter den Anwesenden: ÖIAG-Chef Markus Beyrer und Beschuldigte aus der Telekom-Causa, sagt Petzner.
Brisant auch: Als Sponsor für den nächsten Stammtisch im April, wird auf der Einladung die BDO angeführt. Das ist jene Wirtschaftsprüfungskanzlei, die von der ÖIAG eingesetzt wurde, um als Telekom-Taskforce die Affäre aufzuklären. Für Petzner, ist die Telekom-Taskforce deshalb eine Farce. Petzner plant eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Verdunkelungsgefahr.
Telekom behält E-Mails ein
Kritik an Beyrer, der BDO und der Telekom kommt auch von den Grünen. Denn aus Aktennotizen der Staatsanwaltschaft geht hervor, dass die Ermittler nun doch nicht alle E-Mails aus dem Konzern zur Einsicht bekommen. Ein Gutachter hat festgestellt, dass das aus aktienrechtlichen Gründen verboten ist, sagt Telekom-Anwalt Norbert Wess. Die Staatsanwaltschaft hat aber die Möglichkeit Stichwörter anzugeben, nach denen dann gesucht wird, so Wess.