Telekom zahlte Lear-Jet

U-Ausschuss: Jagdausflüge nach Schottland

Im U-Ausschuss im Parlament hat die mit Spannung erwartete Befragung von Michael Fischer stattgefunden. Im Mittelpunkt der Befragung des Ex-ÖVP-Funktionärs und mittlerweile beurlaubten Telekom-Managers, stand aber weniger sein Mail zu einer 100.000 Euro-Spende der Telekom an die ÖVP. Im Zentrum standen ein Jagdausflug nach Schottland und der Vorwurf der Absprache bei illustren Stammtischen.

Abendjournal, 15.3.2012

Jagdausflug nach Schottland

Einmal mehr ein Sittenbild, das sich heute im U-Ausschuss abzeichnet. Da wäre einmal ein exklusiver Jagdausflug mit dem Learjet. Zwei Tage zum Jagen ins Schottische Schloss von Alfons Mensdorff-Pouilly. Bezahlt von der Telekom. An Bord sechs Personen: darunter Michael Fischer selbst, Gernot Schiezßler, der Unternehmer Hanno Soravia, aber auch ÖIAG-Chef Markus Beyrer. Warum muss man nach Schottland, um mit dem ÖIAG-Chef zu reden, wird Fischer gefragt: Der kann das nicht beantworten, nur: Wir haben Niederwild gejagt, Fasane und so.

Wirtschaftsprüfer BDO sponsert Stammtisch

Bemerkenswert ist außerdem ein Einladungsschreiben Fischers, das BZÖ-Fraktionsführer Stefan Petzer vorlegt. Neben Jagdstammtischen organisiert Fischer nämlich auch einen Niederösterreicher-Stammtisch. Zuletzt am 7. März. Unter den Anwesenden: ÖIAG-Chef Markus Beyrer und Beschuldigte aus der Telekom-Causa, sagt Petzner.

Brisant auch: Als Sponsor für den nächsten Stammtisch im April, wird auf der Einladung die BDO angeführt. Das ist jene Wirtschaftsprüfungskanzlei, die von der ÖIAG eingesetzt wurde, um als Telekom-Taskforce die Affäre aufzuklären. Für Petzner, ist die Telekom-Taskforce deshalb eine Farce. Petzner plant eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Verdunkelungsgefahr.

Telekom behält E-Mails ein

Kritik an Beyrer, der BDO und der Telekom kommt auch von den Grünen. Denn aus Aktennotizen der Staatsanwaltschaft geht hervor, dass die Ermittler nun doch nicht alle E-Mails aus dem Konzern zur Einsicht bekommen. Ein Gutachter hat festgestellt, dass das aus aktienrechtlichen Gründen verboten ist, sagt Telekom-Anwalt Norbert Wess. Die Staatsanwaltschaft hat aber die Möglichkeit Stichwörter anzugeben, nach denen dann gesucht wird, so Wess.