Gleicher Verdienst wie Stammmannschaft

Leiharbeiter: Vermittler gegen EU-Richtlinie

Zeitarbeiter, auch Leiharbeiter genannt, sollen Stammmitarbeitern eines Betriebes in jeder Hinsicht gleichgestellt werden. Die Gewerkschaft setzt sich dafür ein und Österreich ist jetzt dabei, eine entsprechende EU-Richtlinie umzusetzen. Mit 1. Juli soll ein neues Arbeitskräfte-Überlassungsgesetz in Kraft treten, Unternehmen laufen dagegen Sturm.

Mittagsjournal, 20.3.2012

Gegen Auflösungsabgabe

Die EU verlangt in einer Richtlinie, die Österreich jetzt umsetzen muss, dass Leiharbeiter das gleiche verdienen müssen wie die Stamm-Mitarbeiter. Das sei schwer zu ermitteln, nicht immer kenne man etwa Details von Betriebsvereinbarungen, kritisiert Alexander Praschek, Präsident des Österreichischen Verbandes der Zeitarbeit und Arbeitsvermittlung. Er fordert daher einerseits den Weiterbestand des Kollektivvertrags. Auf der anderen Seite kritisiert Praschek, dass die Regierung mit dem neuen Sparpaket beschlossen hat, dass jedes Unternehmen bei der Auflösung eines Dienstverhältnisses 110 Euro an das Arbeitsmarktservice bezahlen muss. Er fordert daher entweder die Abschaffung dieser Abgabe, oder dass sie nicht entrichtet werden, wenn Leiharbeiter in ein festes Dienstverhältnis übernommen werden.

Warnung vor Jobverlust

Rund ein Drittel der Zeitarbeiter würden in ein festes Dienstverhältnis übernommen, sagt Praschek. Wenn Leiharbeitsfirmen diese Auflösungsabgabe bezahlen müssen, werde die Vermittlung von Arbeitskräften weniger rentabel. Das schade auch den Leiharbeitern, rund ein Viertel aller Jobs würden dann wegfallen, warnt Praschek.

Die Leiharbeits-Vermittlungsfirmen seien ohnehin schon belastet, weil sie laut KV auch eine Bildungsabgabe für die weitere Ausbildung der Leiharbeiter bezahlen müssten. Diese mache in Summe 1,5 Millionen Euro im Jahr aus. Wenn die Firmen noch mehr belastet werden, würden sie sich nach anderen Lösungen umsehen, etwa Tätigkeiten auslagern. Das wiederum schade den Leiharbeitern, weil sie nicht mehr beschäftigt würden, so Praschek. Das Ziel der Gewerkschaft, Arbeitnehmerrechte zu stärken, werde so kaum erreicht, so der Verbandspräsident der Leiharbeitsunternehmen.