Ministerium und Exekutive beruhigen

Befürchtungen rund um Vorratsdaten

Seit Wochenbeginn ist in Österreich die Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Im Justizministerium rechnet man mit einem geringen Anstieg der abgefragten Daten. Kritiker fürchten aber, dass die Zahl der von der Polizei angeforderten Rufnummernnachweise explodieren könnte. Das ist der Kern der Diskussion in der "Mittwochsrunde" des Journal Panorama.

Morgenjournal, 5.4.2012

Explodieren die Abfragen?

Ungefähr 4.000 Mal pro Jahr genehmigt das Gericht bereits jetzt sogenannte Datenzugriffe. Das ist die Möglichkeit für Staatsanwaltschaft oder Polizei, Verbindungsdaten einzusehen, etwa mit wem ein Verdächtiger wann und wo telefoniert oder gemailt hat. In Ländern, in denen die Vorratsdatenspeicherung bereits eingeführt wurde, ist die Zahl der Abfragen rapide in die Höhe geschnellt, sagt Andreas Krisch, Obmann des "Arbeitskreises Vorrat", der eine Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung einbringen will. Er nennt Zahlen aus Polen vom Jahr 2011, demnach wurde dort auf diese Vorratsdaten 1,8 Millionen Mal zugegriffen.

Ministerium und Exekutive beruhigen

In Österreich erwarte man nur einen geringen Anstieg der Abfragen, sagt Christian Pilnacek, Leiter der Sektion Strafrecht im Justizministerium. Außerdem werde jeder Zugriff genauestens protokolliert, das sei die gesetzliche Verpflichtung. Außerdem dürfe die Polizei nur im konkreten Verdachtsfall Einsicht in die Rufnummerndaten beantragen, sagt Ernst Geiger vom Bundeskriminalamt. Die Polizei habe nicht die Zeit, hinter den Bürgern hinterher zu spionieren.

Streitthema Verknüpfungen

Dennoch könne es sehr leicht passieren, dass ein Unschuldiger in Verdacht gerät, sagt Rechtsanwalt Georg Bürstmayr. Denn die Rufnummern seien zwar zuordenbar - wie die Polizei die Daten interpretiert, sei aber offen. Das qualitativ Neue sei gerade das Verknüpfen von Daten binnen von Sekunden. Dass Sicherheitsmechanismen solche Verknüpfungen verhindern können, sei fraglich, sagt Bürstmayr.

Justiz und Polizei verweisen darauf, dass die Datenabfrage im mehreren Instanzen genehmigt werden müsse, und dass der Rechtschutzbeauftragte jeden Zugriff auch kontrollieren müsse. Doch dieser sei als einzelne Person überfordert, sagen wiederum die Kritiker. Sie fordern, dass zumindest die Kontrollinstanz möglichst rasch aufgestockt wird.

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