Behindertenverbände fordern Sanktionen

Mehr Biss für Behinderten-Gleichstellungsgesetz

Das Behinderten-Gleichstellungsgesetz muss verbessert und mit mehr Biss ausgestattet werden. Denn das geltende Gesetz sei teilweise zahnlos, sagt Klaus Voget, Präsident des Zivil-Invalidenverbandes sowie der Arbeitsgemeinschaft Rehabilitation. Er stützt sich dabei auf einen Evaluierungsbericht.

Mittagsjournal, 05.05.2012

Voget: Sanktionen notwendig

Das Bewusstsein und die Sensibilisierung für die Anliegen Behinderter hat sich zwar verbessert, bei den Taten zur Gleichstellung hapert es aber noch, sagt Klaus Voget vom Dachverband der Behinderten-Organisationen: "Sensibilisierung allein reicht offenbar doch nicht aus. Man muss das Ganze mit ein paar Sanktionen versehen."

Unterlassungs-und Beseitigungsansprüche

Es gebe zwar die Möglichkeit wegen Barrieren einen Schadenersatz einzuklagen, damit sei aber nicht verbunden, dass die Barrieren auch beseitigt werden müssen. Das wäre aber notwendig: "Zusätzlich zu den Schadenersatzansprüchen sollen auch Unterlassungs-und Beseitigungsansprüche ins Gesetz festgeschrieben werden." Ohne diese Möglichkeit sei das Ganze wenig unwirksam, "weil es für ein großes Unternehmen, das nicht barrierefrei seine Dienstleistungen anbietet, wahrscheinlich nicht besonders abschreckend ist, einen Schadensersatzanspruch von ein paar hundert Euro befriedigen zu müssen und nicht gezwungen werden kann, diese Barriere auch zu beseitigen."

Voget fordert mehr rechtliche Möglichkeiten

Grundsätzlich sollte es mehr rechtliche Möglichkeiten geben, um Rechte durchzusetzen und Barrieren wirklich zu beseitigen, sagt Klaus Voget: "Was man überlegen könnte bei einer Novelle des Gesetzes, wäre auch die Bundesbehindertenanwaltschaft mit der Möglichkeit einer Verbandsklage auszustatten. Das heißt: Nicht nur der Dachverband der Behindertenorganisationen sondern auch der Behindertenanwalt könnte ebenfalls das Recht bekommen, eine solche Verbandsklage einzubringen."

Ausgleichstaxe drastisch erhöhen

Änderung wären auch beim Behinderten-Einstellungsgesetz notwendig, dass nämlich der besondere Kündigungs-Schutz ganz fallen soll, dafür aber die sogenannte Ausgleichstaxe drastisch erhöht wird. Mit dieser Taxe können sich Betriebe mit einigen hundert Euro frei-kaufen. Ab 21 Mitarbeiter muss oder müsste in einem Betrieb zumindest ein Behinderter angestellt werden: "Der Standpunkt, der sich weitestgehend durchgesetzt hat, ist der, dass man sagt, der Kündigungsschutz, der ja auch schon in der letzten Novelle aufgeweicht worden ist, könnte im Extremfall durchaus fallen; allerdings im Gegenzug mit der Tatsache verbunden, dass die Ausgleichstaxe dann wirklich in einer Art und Weise erhöht wird, sodass sie für ein Unternehmen eine betriebswirtschaftliche Größe darstellt. Aus meiner Sicht wäre am vernünftigsten einen durchschnittlichen Kollektivvertragslohn heranzuziehen."

Gesetz muss mit mehr Zähnen ausgestattet werden

Diese Änderungen fordert nicht nur Klaus Voget sondern auch ein im Auftrag des Sozialministeriums erstellter Evaluierungsbericht, der das Behinderten-Gleichstellungsgesetz bewertet hat: "Grundsätzlich ist das Gesetz ein gutes, wenn es jetzt auch noch mit mehr Zähnen ausgestatten werden wird, dann bin ich überzeugt davon, dass dieses Gesetz durchaus in der Lage ist, die Welt für behinderte Menschen zu verändern", sagt Klaus Voget, Präsident der Arbeitsgemeinschaft Rehabilitation, dem Dachverband der Behinderten-Organisationen.