Großer Schritt für Reform der Verwaltung

Nationalrat beschließt Gerichtsreform

Jahrelang wurde darüber verhandelt, nun wird sie abgesegnet: Der Nationalrat beschließt die Reform der Verwaltungsgerichte. Eine Reform, die laut Vorstellung der Politik raschere Verfahren und schlankere Strukturen in der Justiz bringen soll.

Morgenjournal, 15.5.2012

Straffere Verfahren

Der Instanzenzug ist künftig grundsätzlich zweistufig. Will jemand gegen einen Bescheid berufen, etwa einen Bau- oder Steuerbescheid, dann kann er oder sie gleich direkt vor ein unabhängiges Verwaltungsgericht ziehen, statt sich an die nächst höhere Verwaltungsinstanz zu wenden.

Mehr als 120 Berufungssenate und Sonderbehörden werden mit 1. Jänner 2014 aufgelöst und in insgesamt elf Verwaltungsgerichten zusammengefasst. In jedem Bundesland wird ein Verwaltungsgericht erster Instanz geschaffen, dazu kommen noch auf Bundesebene ein Bundesverwaltungsgericht und ein Bundesfinanzgericht. Oberste Instanz in allen Verwaltungsverfahren bleibt der Verwaltungsgerichtshof, er ist nach der Reform auch wieder für Asylsachen zuständig.

Für die Regierung ist die Reform ein epochaler Schritt und ein historischer Wurf. Weitgehend zufrieden auch die drei Oppositionsparteien, die - trotz einzelner Wehrmutstropfen - der Reform zustimmen werden.

Wahlmöglichkeit bei Pensionskassen

Zweiter großer Beschluss in dieser Plenarwoche ist die Reform der Pensionskassen, sie steht am Mittwoch auf der Tagesordnung. Betroffene können künftig zwischen risikoreicheren und risikoärmeren Anlagestrategien wählen. Alle Anspruchsberechtigten ab 55 haben zudem die Möglichkeit, besonders sichere Veranlagungen zu wählen. Dafür wird eine gewisse Pensionshöhe garantiert.