Geldstrafe für vorlaute Abgeordnete

Im Nationalrat könnte es bald neue Benimm-Regeln für Abgeordnete geben. Störende und vorlaute Parlamentarier, die etwa durch Zwischenrufe negativ auffallen, sollen mit einem Bußgeld bestraft werden können. Diese Überlegungen gibt es schon länger, nun gibt einen neuen Vorstoß von Nationalrats-Präsidentin Barbara Prammer (SPÖ).

Morgenjournal, 5.7.2012

Eine solche Bußgeld-Regelung gibt es etwa in Deutschland, dort kann unsachgemäßes Verhalten mit 1.000 Euro, im Wiederholungsfall 2.000 Euro geahndet werden. Möglich ist auch, Abgeordnete des Saales zu verweisen. Das würde aber für Werner Zögernitz vom Institut für Parlamentarismus zu weit gehen.

Ordnungsrufe zu wenig

In Österreich haben Nationalrats-Präsidenten wenig Möglichkeiten gegen renitente Abgeordnete vorzugehen, das Maximale ist ein Ordnungsruf, sagt Werner Zögernitz vom ÖVP-nahen Institut für Parlamentarismus. Derzeit gibt es die Möglichkeit für den Parlamentspräsidenten, den Redner zur Ordnung zu rufen.

Das sei in vielen Fällen zu wenig, weil damit nur Abgeordnete am Rednerpult gezügelt werden können, sagt Werner Zögernitz, jedoch nicht Zwischenrufer oder Störenfriede.

500 Euro Strafe?

Vorstellbar wäre ein Ordnungsgeld, wie in Deutschland, allerdings nicht so hoch. In Deutschland sind das 1.000 Euro, im Wiederholungsfall 2.000 Euro. Zögernitz plädiert für maximal 500 Euro.

Allerdings sollte dann die Abgeordneten auch ein Einspruchs-Recht bekommen - gegen das Bußgeld. So wie es in Deutschland der Fall ist, sagt Werner Zögernitz.

Kein Verweis

Der Leiter vom Institut für Parlamentarismus hält allerdings nichts von einer weiteren Möglichkeit, um deutsche Abgeordnete zu mäßigen, nämlich diese des Sitzungs-Saals zu verweisen. Dadurch könnte man die Abstimmungsverhältnisse verschieben.

In Österreich soll nun eine eigene Nationalrats-Bußgeld-Regelung überlegt werden.