Fischer unterschrieb ESM-Vertrag

Bundespräsident Heinz Fischer hat heute Vormittag - knapp zwei Wochen nach dem Beschluss im Nationalrat - die Staatsverträge für den Fiskalpakt und den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) unterschrieben. Beide Vorlagen stoßen auf Kritik der Opposition, gegen den Fiskalpakt bringen die drei Oppositionsparteien eine Verfassungsklage ein. Fischer begründet seine Unterschrift unter anderem damit, dass er den Weg für diese Verfassungsklage frei machen wolle.

Mittagsjournal, 17.7.2012

"Unterschrift für VfGH-Prüfung nötig"

Es lägen keine überzeugenden oder gar zwingenden Gründe vor, die Staatsverträge über Fiskalpakt und Haftungsschirm nicht zu ratifizieren, stellt der Bundespräsident in einer auf seiner Homepage im Internet veröffentlichten ausführlichen Erklärung fest. Die Beschlüsse seien verfassungsgemäß zustande gekommen, auch sei eine Verstärkung der finanzpolitischen Zusammenarbeit der Eur-Staaten unverzichtbar, um die Krise überwinden zu können. Überdies sei eine Überprüfung dieser Beschlüsse durch den Verfassungsgerichtshof nach dem Wunsch der Opposition nur dann möglich, wenn der Bundespräsident die Vorlagen mit seiner Unterschrift ratifiziert habe, so Heinz Fischer. Die Opposition bringt ja mit einer gemeinsamen Klage den Fiskalpakt - die europäische Schuldenbremse - vor das Höchstgericht. Die FPÖ will darüber hinaus mit Hilfe der Kärntner Landesregierung auch eine Verfassungsklage gegen den ESM einbringen.

Unterschied zu Deutschland

Die Appelle an den Bundespräsidenten, er möge mit seiner Unterschrift bis nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe am 12. September warten, blieben nicht ungehört, aber erfolglos: Fischer verweist in seiner Erklärung ausdrücklich auf die gravierend unterschiedliche Rechtslage in Deutschland: Der deutsche Bundespräsident könne mit der Ratifizierung eines Gesetzes auf eine Entscheidung des Höchstgerichtes warten, während in Österreich die Ratifizierung durch den Bundespräsidenten eben die Voraussetzung sei, dass der Verfassungsgerichtshof überhaupt befasst werden könne, so Heinz Fischer.