Birnbacher: Ober-Staatsanwaltschaft gibt Fehler zu
Der Kärntner Parteispendenskandal rund um den Steuerberater Dietrich Birnbacher hätte womöglich schon vor drei bis vier Jahren geklärt werden können. Indirekt gesteht das jetzt die Oberstaatsanwaltschaft Graz ein. Sie spricht sogar von einem Fehler, einer Fehleinschätzung, die dazu geführt habe, dass im Jahr 2009 die Ermittlungen gegen den Kärntner Ex-ÖVP-Chef Josef Martinz und gegen Birnbacher eingestellt wurden.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 1.8.2012
Forderung aus Klagenfurt
Ausgerechnet die zuletzt viel gescholtene Klagenfurter Staatsanwaltschaft hat schon vor vier Jahren einen erfolgversprechenden Vorschlag gemacht. Wie man heute weiß, dürfte das Sechs-Millionen-Euro-Honorar für den Steuerberater Dietrich Birnbacher 30-fach überhöht gewesen sein. Man weiß es aus einem ein Jahr alten Gerichtsgutachten. Die ursprünglich zuständige Klagenfurter Staatsanwältin aber hatte schon vor vier Jahren vorgeschlagen, ein solches Gutachten einzuholen, bestätigt der Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft Graz, Reinhard Kloibhofer. Man habe damals aber die Auffassung vertreten, dass vorher eine Stellungnahme der Kärntner Landesholding einzuholen sei.
"Das war ein Fehler"
Die Kärntner Landesholding aber konnte dann gleich mit mehreren privat in Auftrag gegebenen Gutachten aufwarten, denen zufolge das Sechs-Millionen-Honorar gerechtfertigt war. Sie führten 2009 zur heute viel kritisierten Einstellung des Ermittlungsverfahrens - im Einvernehmen von Staatsanwaltschaft, Justizministerium und Oberstaatsanwaltschaft, sagt Kloibhofer: "Das war ein Fehler, eine Fehleinschätzung. Retrospektiv betrachtet war es sicherlich so, dass wir damals genauer hinschauen hätten sollen und dass die Einholung dieses Gutachten natürlich zweckmäßig und zielführend gewesen wäre. Unsere Einschätzung war ex post betrachtet sicherlich nicht in Ordnung."
"Keine politische Einflussnahme"
Die Oberstaatsanwaltschaft sei damals der Meinung gewesen, man hätte keine vorsätzlich begangene Untreue nachweisen können. Nicht einmal dann, wenn das Birnbacher-Honorar zu hoch war - und zwar weil sich die Vorstände der Kärntner Landesholding auf die Privatgutachten der Experten verlassen durften. Man werde daraus lernen, sagt Oberstaatsanwaltschaftssprecher Kloibhofer: Man sei bei Privatgutachten ohnehin vorsichtig und werde künftig noch vorsichtiger sein.
Aber war im Jahr 2008 womöglich auch politischer Einfluss auf die Justiz im Spiel? "Das kann ich ausschließen. Es ist definitiv zu keiner Einflussnahme auf die Oberstaatsanwaltschaft gekommen."
Heute weiß man mehr
Zur Verteidigung der Justiz sagt der Oberstaatsanwalt auch: Durch das Platzen der Kärntner Hypo-Blase, durch die Hypo-Ermittlungen, einen Rechnungshofbericht und Informationen von der Korruptionsstaatsanwaltschaft habe es zuletzt eine deutlich besseren Wissensstand gegeben als im Jahr 2008. Nicht zuletzt deshalb sei nun doch eine Anklageerhebung im Fall Martinz/Birnbacher möglich gewesen - durch die Hypo-Staatsanwälte in Klagenfurt.