Höchstgericht: Basescus Absetzung ungültig

Das rumänische Verfassungsgericht hat die Volksabstimmung zur Entmachtung von Präsident Traian Basescu für ungültig erklärt. Nach dieser Entscheidung bleibt der Staatschef im Amt. Basescu war im Juli durch die regierende Mitte-links-Koalition unter Victor Ponta suspendiert worden. Die Volksabstimmung über seine Absetzung scheiterte dann Ende Juli knapp an zu geringer Beteiligung.

Mittagsjournal, 21.8.2012

Zu geringe Wahlbeteiligung

Der Machtkampf zwischen Präsident und Premier dürfte in Rumänien nun entschieden sein. Basescu kann im Amt bleiben. Das Referendum zu seiner Absetzung, das vom sozialistischen Premier Victor Ponta mit allen juridischen Spitzfindigkeiten betrieben wurde, ist nun doch ungültig. Zu diesem Urteil ist das Rumänische Verfassungsgericht nun gekommen. Die Wahlbeteiligung bei diesem umstrittenen Referendum war eindeutig zu gering, nur 46 Prozent aller Wahlberechtigten gaben beim Referendum Ende Juli ihre Stimme ab.

Bis zuletzt hatte die Mitte-links-Regierung unter Ponta versucht, diese Rechnung nachträglich zu ändern. Ponta wollte alle Rumänen mit abgelaufenen Ausweis bzw. im Ausland lebende Rumänen aus dem Wahlregister streichen.

Große Schlappe für Ponta

Das hätte nach eigener Rechnung der linksgerichteten Regierungspartei die Zahl der Wahlbeteiligten um mehr als eine Million reduziert. Das Kalkül Pontas: Damit wären für die 50 Prozent Wahlbeteiligung weitaus weniger Wähler notwendig gewesen.

Diesem Ansinnen hat das rumänische Verfassungsgericht eine klare Absage erteilt. Für Ponta ist das eine ziemliche politische Schlappe, versuchte er doch seit Monaten mit allen nur erdenklichen Tricks, seinen Widersacher Basescu loszuwerden, mit Tricks, die auch die Europäische Kommission auf den Plan rief.

Wie und ob nun Ponta nach all diesem Streit und dem zerbrochenen Porzellan mit Basescu zusammenarbeiten kann und wird, muss derzeit offen bleiben. Einfach wird die politische Arbeit in Rumänien in nächster Zeit sicherlich nicht.

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