Stronach-Klub so gut wie sicher
Nächste Woche werden sich die Parlamenatspräsidenten und Klubobleute mit der beabsichtigten Klubgründung des Team Stronach befassen. Und die ist nach Einschätzung prominenter Verfassungsrechtler gar nicht mehr zu verhindern - das ergibt sich aus der Gesetzeslage und dem Präzedenzfall der Klubgründung des Liberalen Forums 1993. Auch die Parlamentsjuristen kommen jetzt zu diesem Schluss.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 25.10.2012
Ungebundene Abgeordnete
Das freie Mandat sei die verfassungsrechtliche Grundlage für die Klubbildung, hält eine siebenseitige Information der Parlamentsjuristen für die Nationalratspräsidentin fest. Und frei heißt eben, dass Abgeordnete keinerlei Bindungen unterliegen, auch nicht bei der Klubbildung. Wenn man so will: Einzige wesentliche Voraussetzung für eine Klubgründung ist, dass mindestens fünf Abgeordnete "derselben wahlwerbenden Partei" sich zusammentun. Dieser Begriff meint Frauen und Männer, die bei der Wahl auf derselben Parteiliste kandidiert haben. Dabei geht es um Nationalratswahl 2008 und die BZÖ-Listen, auf denen tatsächlich alle fünf nunmehrigen Stronach-Sympathisanten kandidiert haben. Die interne Expertise der Parlamentsjuristen hält fest: Aus einer wahlwerbenden Partei kann man nicht austreten wie aus einer politischen Partei oder einem Klub. Das gilt selbstverständlich auch für wilde Abgeordnete
Procedere läuft
Auch wenn keine ausdrückliche Empfehlung an die an die Nationalratspräsidentin formuliert wird, so ist die Botschaft des Papiers unmissverständlich: Es gibt keine zwingenden Gründe, den Ex-BZÖ Mandataren als Team Stronach den Klubstatus zu verweigern. Der designierte Klubobmann Robert Lugar trifft am Montag Parlamentspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) , tags darauf gibt es dann eine Präsidiale zur Klubstatusfrage.