Elektronische Gesundheitsakte ist beschlossen
Die Einführung der Elektronischen Gesundheitsakte, kurz ELGA, ist heute beschlossen worden. Stufenweise ab kommendem Jahr werden Befunde und Patientendaten elektronisch gespeichert. Im Wesentlichen stimmte die Regierung für ELGA, die Opposition dagegen. Es hat aber auch zwei Abweichler von den jeweiligen Parteilinien gegeben.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 13.11.2012
Risiko Datenschutz
Karin Hakl (ÖVP) stimmt dagegen, der Grüne Kurt Grünewald dafür. Beide stimmen damit anders als ihre jeweiligen Parteikollegen, was im Parlament nicht allzu häufig vorkommt. In der Debatte führen die Oppositionsparteien noch einmal ihre Bedenken gegen die Einführung von Gesundheitsdaten per Mausklick an. Die Freiheitliche Dagmar Belakowitsch-Jenewein sieht den Datenschutz nicht gewährleistet: "Sie sind dafür verantwortlich, dass die Österreicherinnen und Österreicher zu den gläsernsten Patienten in ganz Europa werden."
"Nur Arzt des Vertrauens kann zugreifen"
BZÖ, Grüne und das heute erstmals im Plenum vertretene Team Stronach sehen Mängel bei der Umsetzung und zu wenig Nutzen für die Patienten.
Die ÖVP, lange Zeit dagegen, stimmt heute für die Elektronische Gesundheitsakte. Sie sei Chance und Risiko, sagt Gesundheitssprecher Erwin Rasinger: Chance, weil durch mehr Information für Ärzte und Apotheker die Behandlung der Patienten besser würde, Risiko bleibe der Datenschutz.
Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) versucht einmal mehr, diese Bedenken zu zerstreuen und sagt: "Nur der Arzt, die Ärzten, der Sie das Vertrauen schenken, kann auf ihre gespeicherten Gesundheitsdaten zugreifen."
Stufenweise Einführung ab 2013
Die Elektronische Gesundheitsakte wird nun stufenweise ab Ende 2013 eingeführt. Via Computer bekommen Patienten, Ärzte, Spitäler und Apotheker Zugang zu wichtigen Befunden, Medikamenteneinnahmen und anderen Patientendaten. So sollen langwieriges Einholen von Befunden oder unerwünschte Wechselwirkungen durch Medikamente vermieden werden.
Die Befunde und Patientendaten werden automatisch gespeichert. Will der Patient, die Patientin das nicht, muss er oder sie sich aktiv abmelden. Schlüssel, um Einsicht in die Gesundheitsdaten zu bekommen, ist die E-Card. Bei Datenmissbrauch drohen Strafen.