Gesetz gegen Spekulation mit Steuergeld kommt
Nach dem Auffliegen des Spekulationsskandals von Salzburg will die Regierung in Wien solchen Spekulationsgeschäften den Riegel vorschieben. Bereits im Jänner soll ein entsprechendes Gesetz stehen.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 11.12.2012
Fekter-Vorschlag im Ministerrat
Künftig soll es keine Hochrisikogeschäfte von Ländern und Gemeinden mit Steuergeld mehr geben. Im Ministerrat legte Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) einen entsprechenden Vorschlag vor. Die Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) soll verstärkt Schuldenmanagement für Länder bzw. Gemeinden übernehmen. Was bisher auf Richtlinien bzw. Verträgen mit der Staatsschuldenagentur basierte, soll dafür in Gesetzesform gegossen werden.
Verbote und Kontrollen
Neben den "sehr guten Richtlinien" der ÖBFA existierten ja auch andere Vorgaben wie etwa bei der Sozialversicherung. "Im ASVG ist ja auch klar geregelt, was die Sozialversicherungen mit dem Geld der Versicherten tun dürfen", sagte die Ministerin. "Wir werden Länder stärker kontrollieren, wenn sie sich Gelder über die Bundesfinanzierungsagentur ausborgen", so Fekter. Zockereien wie in Salzburg dürften in Zukunft nicht mehr möglich sein. Außerdem wird es ein Veranlagungsverbot geben, wenn Schulden bei der ÖBFA aufgenommen werden. Es könne also niemand billiges Geld bei der Bundesfinanzierungsagentur aufnehmen und dann damit zocken.
Einheitliche Regeln
Wenn alle Länder ihre Schulden über die Bundesfinanzierungsagentur aufnehmen, würden sie sich jährlich rund 150 Mio. Euro an Schulden ersparen, rechnete Fekter vor. Einen Zwang dazu könne es aber nicht geben. Länder könnten alternativ ihr Schulden- und Risikomanagement selbst betreiben, allerdings gälten gesamtstaatlich dafür künftig einheitliche Regeln. Noch heuer will Fekter einen Gesetzesvorschlag ausarbeiten, im Jänner bereits soll im Ministerrat der Regierungsbeschluss fallen. (Text: APA, Red.)