Salzburg: "Handbuch" für Landesspekulationen

In dieser Woche haben die Verhandlungen über ein Spekulationsverbot für die Länder begonnen. Denn "gezockt" wurde vielerorts mit politischer und rechtlicher Rückendeckung. In Salzburg hat der Landtag eine "Lizenz zum Zocken" erteilt, die Finanzerträge flossen ins Landesbudget ein. Der zuständigen Finanzabteilung stand dafür sogar ein Handbuch zur Verfügung. Die "Richtlinie für Finanzmanagement" enthält Ziele, Limits und die Finanzierungs- und Risiko-Strategie.

Morgenjournal, 15.1.2013

Verbindliche Regeln

Salzburg wollte mit Finanzgeschäften den Haushalt entlasten, also bei den Zinsausgaben sparen und Zusatzeinnahmen lukrieren. Das waren die Ziele des Finanzmanagements und so stehen sie auch in der 30 Seiten umfassenden "Richtlinie für das Finanzmanagement" vom Mai 2010. Die Regeln, die Risiko- und Finanzierungsstrategie, waren verbindlich. Über deren Einhaltung sollte der eigens eingerichtete Finanzbeirat wachen.

In diesem Handbuch ist vor allem die Rede von "Risikobegrenzung" und "größtmöglicher Sicherheit". Die zuständige Finanzbeamtin hatte dank einer Vollmacht aus dem Jahr freie Hand bei Bankgeschäften. Sie durfte auch die gesamte Bandbreite von Finanzprodukten einsetzen: von der Aufnahme von Darlehen bis hin zu Termingeschäften und sonstigen Derivaten - also auch Wetten mit Währungen. Nur "Cross Currency Swaps", das sind Geschäfte, bei denen Zahlungen in unterschiedlichen Währungen ausgetauscht werden, waren ausdrücklich verboten. Genau diese Geschäfte wurden laut Finanzbeirat Utz Greiner aber im inoffiziellen Schattenportfolio gefunden. Es war also fast alles erlaubt.

Beim Zocken galten aber strenge Regeln. Einmal im Monat musste dem Finanzbeirat berichtet werden. Das reporting sollte eine neutrale Stelle übernehmen, in dem Fall war das die Deutsche Bank. Alle Transaktionen mussten schriftlich dokumentiert werden, Handel und Abwicklung mussten strikt getrennt ablaufen. Das Vier-Augen-Prinzip bei der Durchführung "aller Zahlungen" wird in den Richtlinien ausdrücklich verlangt. Sogar was unter "Kosten und Erträgen" zu verstehen ist, war streng definiert.

Richtlinien reichen nicht

Die Richtlinie enthält auch Vorschriften für die Finanzierungsstrategie und "besondere Regeln für den Einsatz derivativer Instrumente". Diese Produkte waren nur für Sicherungs- und Sondergeschäfte erlaubt und auch da nur, wenn die Risiken "bis ins Detail" bekannt sind und die "Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen des Landes sowie der festgelegten Risikolimits" nicht gefährdet ist. Geschäfte mit mehr als 20 Millionen Euro Nennwert bedürfen einer Extra-Genehmigung vom Leiter der Finanzabteilung. Sogar die Bonität der Papiere wird in dieser Richtlinie festgehalten.

Die Geschichte lehrt mittlerweile, dass auch ein noch so detailliertes Regelwerk vor Schaden nicht bewahrt. Das musste auch der Gemeindebund erfahren. Auch für die Gemeinden galten solche Kriterien - allerdings freiwillige. Erstellt hat den Katalog der Gemeindebund gemeinsam mit dem Staatsschuldenausschuss, der Finanzmarktaufsicht, dem Rechnungshof und der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Mittlerweile sind zumindest zwei Körperschaften überzeugt, dass Richtlinien allein nicht ausreichen. Sowohl Salzburg als auch der Gemeindebund fordern ein striktes Spekulationsverbot.