Wie richtungsweisend ist das Strasser-Urteil?
Der ehemalige Rechnungshofpräsident Franz Fiedler hat das Strasser-Urteil heute im Ö1-Morgenjournal als Richtschnur für künftige derartige Verfahren bezeichnet. Andere Experten sind aber uneinig, inwieweit auch andere in Prozesse verwickelte Ex-Politiker und Lobbyisten mit einer harten Strafe rechnen müssen.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 15.1.2013
Staatsanwaltschaft hat Zähne bekommen
Jetzt ist es endlich so weit, dass man die Mächtigen nicht mehr schont, heißt es in Strafrechtskreisen. Jetzt sei die Zeit, wo vieles aufbricht, sagt auch Politikwissenschaftler Hubert Sickinger. "Denn Parteienfinanzierung und Korruption hoher politischer Amtsträger wurde in den vergangenen Jahrzehnten so gut wie nie angeklagt geschweige denn verurteilt. Ganz offensichtlich hat die Staatsanwaltschaft in derartigen Fällen Zähne bekommen."
Der Innsbrucker Strafrechtsprofessor Klaus Schwaighofer hält das Urteil im Fall Strasser für zu streng. Er sieht durch diese Urteile zwar auch ein Signal für weitere Verfahren, allerdings die Gefahr eines "Politiker-Malus".
Signal an Öffentlichkeit und Politik
Das Urteil Strasser sei immerhin auch ein starkes Signal an die internationale Öffentlichkeit, "dass es Österreich mit der Korruptionsbekämpfung ernst meint", sagt Hubert Sickinger. Bei den anderen EU-Abgeordneten, die den beiden Journalisten ebenfalls auf den Leimgegangen sind, gebe es noch kein Verfahren, hebt Sickinger hervor.
Die abschreckende Wirkung des Urteils sei jedenfalls zu hoch gewichtet worden, die Strafe hätte geringer ausfallen müssen, sagt der Innsbrucker Strafrechtsprofessor Klaus Schwaighofer. Er halte es für problematisch, "dass die Generalprävention so dominant als Strafbemessungselement hervorgekehrt wurde." Dieses Element dürfe nur ergänzend gelten, zentral müsse es um die Schuld des Täters gehen.
Ob solch strenge Urteile auch potenzielle Täter abschrecken, kommentiert Sickinger so: Er glaube an eine Signalwirkung an österreichische Politiker, von denen manche wohl umzudenken beginnen würden. Eines sei jedenfalls eindeutig, sagt auch Strafrechtsprofessor Schwaighofer: Es sei klar, dass von der Justiz signalisiert wird, dass man diesen Delikten besonderes Augenmerk zuwendet und dass auch entsprechend sanktioniert wird.
