Rasche Staatsbürgerschaft für Investoren
Im neuen Einbürgerungsgesetz sollen Integrationswillige künftig schneller die Staatsbürgerschaft bekommen. Keine Änderungen sind für Sportler, Künstler und Investoren geplant. Zuletzt hat das nun bereits rechtskräftige Urteil im Koloini-Prozess um zwei russische Investoren gezeigt, dass man durch Investitionen in Millionenhöhe rasch und legal die Staatsbürgerschaft erlangen kann.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 4.2.2013
Legal für gemeinnützige Zwecke
Die beiden russischen Investoren, die zuletzt vor Gericht gestanden sind, sprechen zwar kein Deutsch und haben auch nicht in Österreich gelebt, aber die Staatsbürgerschaft haben sie offenbar legal und zu Recht erhalten. Ihr Freispruch ist rechtskräftig, die Korruptions-Staatsanwaltschaft hat zwar Bedenken, beruft aber nicht gegen das Urteil.
Der Hauptgrund: Das Staatsbürgerschaftsgesetz ermöglicht für außerordentliche Leistungen im besonderen Interesse der Republik eine Staatsbürgerschaftsverleihung. Die beiden Russen hatten zwei Millionen Euro in ein Kärntner Hotel investiert. Und strafrechtlich gilt aktuell laut dem Strafrechtler Helmut Fuchs, Straffreiheit wenn das Geld für gemeinnützige Zwecke bestimmt ist.
Wenn aber ein Beamter oder Politiker etwa Geld für sich selbst fordert, im Zuge des Einbürgerungsverfahrens, wäre das strafbar.