Verwirrung um Wahlkampfsubvention in NÖ
Die Parteien bekommen derzeit mehr Geld vom Steuerzahler als vor der Reform der Parteienfinanzierung im Vorjahr. Das hat zumindest der Parteienfinanzierungsexperte Hubert Sickinger errechnet. Zudem ist er auf ein Kuriosum in Niederösterreich gestoßen: Bisher unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der dortige Landtag die Beibehaltung der Wahlkampfkostenrückerstattung beschlossen.
8. April 2017, 21:58

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Abendjournal, 5.2.2013
Wolfgang Werth
Rückerstattung theoretisch verfassungswidrig
Insgesamt sind es fast 187 Millionen Euro, die die Parteien vom Steuerzahler bekommen - um 17 Millionen mehr als bisher. Mehr Geld gibt es nach den Berechnungen Sickingers auf Bundesebene und im Burgenland. Und noch etwas ist dem Parteifinanzierungsexperten aufgefallen. Im niederösterreichischen Parteienfinanzierungsgesetz 2012 stieß er auf folgende Regelung: Wahlwerbende Parteien, die mehr als zwei Prozent der Stimmen erhalten und in mindestens 15 Wahlkreisen kandidiert haben, bekommen für jede Stimme 5 Euro 42 Cent. Eine Formulierung, die laut Landesregierung Kleinstparteien mit letztlich erfolglosem Antreten unterstützen soll.
Sickinger wies darauf hin, dass, rein nach dem Gesetzestext, auch die Landtagsparteien dieses Geld in Anspruch nehmen könnten. Und das wäre – nach Abschaffung der Wahlkampfkostenrückerstattung und der entsprechenden Verfassungsbestimmung – schlicht verfassungswidrig.
"Kein Geld für Landtagsparteien"
Niederösterreichs ÖVP-Landesgeschäftsführer Gerhard Karner warf Sickinger daraufhin Verleumdung Niederösterreichs vor. Das Geld sei nur für Parteien vorgesehen, die nicht in der Landesregierung sitzen. Der Gesetzestext stützt diese Variante allerdings nicht. Sickinger geht von einem Formulierungsfehler aus, denn: "den Reaktionen nach war es offenbar nicht so gemeint wie es im Gesetz steht."
Die Landes-ÖVP meint, man müsse nicht klarstellen, was mit Blick auf die Gesetzeswerdung ohnehin immer klar gewesen sei: Keine Wahlkampfkostenrückerstattung für Landtagsparteien. SPÖ und Grüne sind zu einer Klarstellung bereit, die FPÖ sagte, sie habe den schwammigen Gesetzestext damals ohnehin abgelehnt. Und alle niederösterreichischen Fraktionen versprechen, dass sie keine Rückerstattung beantragen werden.