Parteienförderung am zweiten Blick geringer

Viel Kritik gibt es zu dem vom Nationalrat beschlossenen Parteienförderungsgesetz. Der Tenor: Insgesamt bekommen die Parteien vom Steuerzahler viel mehr Geld als bisher. Die Regierungsparteien, die sich den neuen Förderungsschlüssel ausgedacht haben, kontern, die Erhöhung sei das Gegengewicht zu den Parteispenden, die wegen der Veröffentlichungspflicht ausbleiben werden. Und: die Erhöhung fällt geringer aus als es auf den ersten Blick scheint.

Morgenjournal, 28.6.2012

Rückerstattung der Wahlkampfkosten entfällt

Die laufende, jährliche Parteienförderung auf Bundesebene, für die derzeit fünf im Parlament vertretenen Parteien, steigt von bisher 15 auf 29 Millionen Euro. Allerdings fällt die sogenannte Wahlkampfkostenrückerstattung weg, also Geld, das die Parteien nach jeder Nationalratswahl vom Steuerzahler bekommen. Gewählt wird in Österreich laut Gesetz alle fünf Jahre, sodass man die aktuell übliche Wahlkampfkostenrückerstattung von 14 Millionen durch fünf dividieren muss, um auf den jährlichen Ausfall zu kommen: Macht also 2,8 Millionen und senkt in der Zwischenbetrachtung die Netto-Erhöhung von den besagten 29 auf 26,2 Millionen.

Hier könnte die Politik sogar einwenden, dass der Einnahmenentfall durch die wegfallende Wahlkampfkostenrückerstattung noch größer ist, weil Legislaturperioden auch des Öfteren vorzeitig beendet werden, alle dreieinhalb bis vier Jahre wird im Durchschnitt gewählt, schätzt Politologe und Parteienfinanzierungsexperte Hubert Sickinger.

Acht Millionen Plus

Des Rechnens ist insoferne noch kein Ende, als ja auch noch die Veränderungen bei den Finanzen der Landesparteien mit einbezogen werden müssen. Der neue Korridor für Parteiförderung auf Bundesländerebene dürfte nämlich nach Expertenschätzungen dazu führen, dass es in den Bundesländern Wien und Oberösterreich zu Kürzungen kommt, die haben bisher kräftiger ausgezahlt, als es den neuen Regeln entspricht. Hubert Sickinger vermutet eine Senkung der Parteienförderung in beiden Bundesländern um insgesamt mindestens drei Millionen. Macht also 26,2 minus drei ist gleich 23,2 Millionen Parteiförderung - statt wie bisher eben 15 Millionen. Nach dieser Rechnung also eine Erhöhung von bis zu 8 Millionen jährlich.

Sickinger hält je nach tatsächlicher Landesförderung und Dauer der Legislaturperiode eine Erhöhung von sechs, eher sieben Millionen Erhöhung für wahrscheinlich. Im Gegensatz zu den Nationalratswahlen bleibt bei den EU-Wahlen eine Wahlkampfkostenrückerstattung bestehen, allerdings werden den Parteien nur da nur noch die tatsächlichen Wahlkampfkosten abgegolten, was da und dort ebenfalls auf Einnahmenverluste hinauslaufen könnte.