Einigung auf Jugendwohlfahrt-Gesetz
Nach fast fünf Jahren Diskussion haben sich Länder und Bund auf ein neues Jugendwohlfahrtgesetz geeinigt. Wie so oft, ging es nicht um den den Inhalt der Gesetzesvorlage, sondern ums Geld. Die Steiermark, Oberösterreich und das Burgenland wollten die Mehrkosten durch den Bund ersetzt haben. Das wurde nun vom Bund teilweise zugesichert, der Einigung stand nichts mehr im Weg.
8. April 2017, 21:58

(c) Pleul, DPA
Abendjournal, 6.2.2013
Zentral: Vier-Augen-Prinzip
Nach 2015 soll den Ländern das Geld über den Finanzausgleich zur Verfügung gestellt werden. Zusätzliche Kosten verursacht die zentrale Neuerung in dem Gesetz: das Vier-Augen-Prinzip. Zwei Sozialarbeiterinnen sollen abklären, ob ein Kind gefährdet ist - zumindest in schwierigen Fällen, so Mitterlehner: "Wenn die Informationslage unklar ist, weil Mutter und Vater oder auch die Kinder Unterschiedliches sagen, wo Risikogruppen bestehen aufgrund der Vorgeschichte, dort ist immer das Vier-Augen-Prinzip erforderlich. Das kann man sehr gut in Checklisten und Qualitätsstandards objektivieren."
Konkrete Fälle als Auslöser
Die Diskussion um das neue Jugendwohlfahrtsgesetz wurde ausgelöst durch die Fälle Luca und Cain, zwei Kleinkinder, die in der Familie misshandelt wurden und gestorben sind. Damals wurde vor allem das Versagen der Jugendwohlfahrt für den Tod der Kinder mitverantwortlich gemacht. Solche Fälle sollen durch die Einbeziehung von zwei Expertinnen verhindert werden. Mitterlehner hat angekündigt, die Einigung noch im Februar als Regierungsvorlage einzubringen.