Karl: Adoptionsrecht bleibt eingeschränkt
Es bleibt dabei: In Zukunft dürfen homosexuelle Männer und lesbische Frauen nur das Kind ihres Partners oder ihrer Partnerin adoptieren. Die Adoption eines genetisch fremden Kindes bleibt ihnen verwehrt. Justizministerin Karl will dies weiterhin den Ehepaaren vorbehalten. Die ÖVP-Politikerin erteilt damit dem Vorstoß von SPÖ-Frauenministerin Heinisch-Hosek nach völliger Gleichstellung von homo- und heterosexuellen Paaren eine Absage.
8. April 2017, 21:58
(c) HOCHMUTH, APA
Abendjournal, 20.2.2013
Umsetzung des Straßburger Urteils
Gestern war sie wegen Erkrankung verhindert, Stellung zu nehmen. Heute geht es ihr besser und sie spricht: Justizministerin Beatrix Karl, ÖVP, nimmt persönlich Stellung zum jüngsten Richterspruch aus Straßburg, der der Republik gebietet, Partnern aus gleichgeschlechtlichen Beziehungen die Adoption des Kindes des oder der jeweils anderen zu erlauben. Sie werde das gesetzlich umsetzen, hat Karl bereits gestern über ihren Sprecher wissen lassen.
Allerdings, die Adoption eines sozusagen für beide Teile genetisch fremden Kindes soll nach wie vor Ehepartnern vorbehalten bleiben, was definitionsgemäß gleichgeschlechtlich Liebende ausschließt. Der Tenor der ÖVP-Kritiker lautet: Die Partei vollzieht nur das, was ihr Gerichte mit Blick auf die Menschenrechte vorschreiben, aktive Gleichstellungspolitik betreibt sie nicht.