Fakten zum aufgeweichten Bankgeheimnis

Das Bankgeheimnis hat in Österreich eine lange Tradition und ist - wie man immer wieder an den (politischen) Wortmeldungen merkt - sehr emotional besetzt. Seit Ende der 1970er Jahre ist es per Gesetz geregelt, man hob es sogar in den Verfassungsrang, das heißt, es kann nur mit einer Zweidrittelmehrheit im Nationalrat geändert werden. Wenn Österreich beim automatischen Informationsaustausch mittut, ist das der Anfang vom Ende des Bankgeheimnisses.

Mittagsjournal, 14.5.2013

Gegenseitige Meldungen

25 von 27 EU-Staaten praktizieren den Austausch schon jetzt. Das heißt also, dass man sich die Daten, wie viel Zinsertrag jemand erwirtschaftet hat, gegenseitig meldet. Luxemburg und Österreich waren bisher die Ausnahme. Sie besteuern das, was am Konto liegt, pauschal, die sogenannte Kapitalertragssteuer, kurz KeSt, oder Quellensteuer wird von der Bank einbehalten und an die anderen Staaten abgeliefert, ohne die Namen der Kunden zu nennen. Luxemburg will sich ab 2015 diesem Austausch anschließen.

Informationsaustausch und Bankgeheimnis passen also nicht zusammen - aber bei den Informationen, die ausgetauscht werden sollen, geht es um die EU-Bürger in anderen Staaten, sogenannte Steuerausländer. Um welche Summen geht es da in Österreich?

53 Milliarden Euro auf den Konten österreichischer Banken gehören laut Nationalbank Nicht-Österreichern, 38 Milliarden davon kommen aus der EU. Das Bankgeheimnis bewirkt, dass Behörden grundsätzlich keine Informationen darüber bekommen, wer wie viel Geld am Konto hat. Es gibt ein paar Ausnahmen, zum Beispiel bei Strafverfahren oder wenn man Steuerbetrug vermutet. Und dann braucht man einen richterlichen Beschluss. 2009 hat die OECD schon einmal Druck gemacht, seither ist das Bankgeheimnis für Steuerausländer gelockert. Aber immer noch streng: Auskunft gibt es nur im Rahmen von Rechtshilfeabkommen und auch nur dann, wenn der gleiche Fall auch in Österreich zu einer Konto-Öffnung führen würde.

Aber für Österreicher soll sich in Sachen Bankgeheimnis nichts ändern, versichert die Regierung immer wieder. Das kann und darf Österreich nach EU-Recht so regeln. Heinz Zourek, der Generaldirektor für Steuern in der EU-Kommission sagt, es ist eine rein innerstaatliche Entscheidung, allerdings: einen guten Eindruck macht das nicht.