Stadt Wien will Skandal-Praxis schließen

Im Fall der Allgemeinmedizinerin, die in ihrer Ordination Schwangerschaftsabbrüche durch unterschiedliche Gynäkologen anbietet, gibt es nun die erste Anzeige. Das Hanusch-Krankenhaus übermittelt heute der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung und erhebt darin den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung.

Mittagsjournal, 12.07.2013

Anzeigepflicht für Ärzte

Am 11. Juni wurde die Frau im Krankenhaus stationär aufgenommen, sie hatte schwere Verletzungen und wurde sofort operiert. Jetzt hat sich das Spital auch entschlossen, Strafanzeige zu erstatten. Darin heißt es unter anderem: es sei besonders bedenklich, dass die schädigenden Komplikationen nicht erkannt worden sein dürften. Grundsätzlich besteht in derartigen Fällen auch für Ärzte in Krankenhäusern Anzeigepflicht, sagt Gerhard Aigner, Sektionschef im Gesundheitsministerium.

Warum andere Spitäler bisher nicht reagiert haben, ist noch ungeklärt. Denn verletzte Frauen wurden in den vergangenen Jahren in unterschiedliche Krankenhäuser gebracht.

Kompetenzstreit

Die Frage: wer kann eine Ordination schließen, wird seit Tagen zwischen den Verantwortlichen hin- und hergeschoben. Gerhard Aigner aus dem Gesundheitsministerium sagt: gibt es Vorwürfe, dass eine Praxis den Hygieneanforderungen entspricht, ist eine Überprüfung vorgesehen. Werden dabei Mängel festgestellt, wird die Praxis geschlossen, bis die Missstände behoben sind. Verhängen müsste diese Sperre laut Aigner das Magistrat oder die zuständige Bezirkshauptmannschaft.

Anders sieht es bei vermuteten Behandlungsfehlern aus, dann müssten laut Aigner Staatsanwaltschaft und Ärztekammer aktiv werden.

Die in Wien zuständige Magistratsabteilung 40 hat in der Vergangenheit die Ordination schon mehrfach geschlossen, sagt die politisch Verantwortliche Stadträtin Sonja Wehsely. Auch jetzt werde nach Möglichkeiten gesucht.

Ein dauerhaftes Berufsverbot kann nur die Ärztekammer aussprechen. Dort läuft laut Kammer seit dem Frühjahr ein Verfahren.