Ärztekammerpräsident verweist auf Gesetze

Ärztekammerpräsident Artur Wechselberger weist die Kritik wegen mangelnder Qualitätskontrolle der Ärzte zurück. Im Fall der umstritten Abtreibungspraxis sei die Prüfung längst im Gang, man müsse sich aber an die gesetzlichen Abläufe halten, erklärt Wechselberger, warum die Praxis nach wie vor in Betrieb sein kann.

Morgenjournal, 12.7.2013

Ärztekammerpräsident Artur Wechselberger im Gespräch mit Wolfgang Wittmann

"Verfahren laufen"

"Es ist eine fürchterliche Situation, wenn solche Vorwürfe auftreten. Aber wir leben in einem Rechtsstaat", betont Wechselberger im Ö1-Gespräch. Die Ärztekammer habe die Ordination überprüft, die Behebung der Mängel verlangt, Anzeigen an den Disziplinaranwalt und den Ehrenrat der Ärztekammer gemacht: "Diese Verfahren laufen alle. Alle Maßnahmen, die man nur setzen kann, um Gefährdungen von Patienten und Patientinnen zu verhindern, wurden gesetzt. Und ich gehe davon aus, dass die sie zu entsprechenden Resultaten führen werden." Die Ärztekammer habe laut Gesetz nur dann die Möglichkeit, einem Arzt die Berufserlaubnis zu entziehen, wenn das gesamte, im Gesetz vorgesehene Procedere abgelaufen ist."Und das läuft schon seit einigen Wochen und Monaten und ist nicht erst jetzt in Gang gesetzt worden, als diese Situation öffentlich wurde", so Wechselberger.

"Kein Ersatz für Strafbehörden"

Der Ärztekammerpräsident verteidigt auch die mit der Qualitätssicherung beauftragte Firma ÖQMed, kritisiert aber die gesetzliche Regelung: Die ÖQMed sei eine kompetente Institution. Und sie habe den gesetzlichen Auftrag, die Qualität in den Artpraxen zu überprüfen, nicht aber, die Straf- und Disziplinarbehörden zu ersetzen. Sollte etwa die Patientenanwaltschaft auf Missstände stoßen, dann müsse sie das bei den zuständigen Stellen wie der Strafbehörde melden, "um Körperverletzungen abzustellen", so Wechselberger. Zum konkreten Fall: "Wenn die Vorwürfe gegen die Ärztin stimmen, dann ist es höchste Zeit, dass die Strafbehörde tätig wird. Und wenn diese tätig ist, hat der Bürgermeister die Möglichkeit, bei Gefahr in Verzug, die Ordination zu schließen. Das ist die einzige Stelle in Österreich, die diese Möglichkeit hat."