Justiz-Ringelspiel um Faymann-Inserate

Die Oberstaatsanwaltschaft Wien hat nun ihre Ermittlungen wegen der Inseraten-Affäre gegen Bundeskanzler Werner Faymann und Staatssekretär Josef Ostermayer (beide SPÖ) abgeschlossen und den Akt ans Justizministerium weitergeleitet. Justiz-Ministerin Beatrix Karl (ÖVP) muss nun entscheiden, ob die Ermittlungen eingestellt oder fortgeführt werden. Beatrix Karl hat bereits einmal weitere rechtliche Erhebungen angeordnet.

Mittagsjournal, 17.7.2013

Ministerium "prüft"

Konkret geht es um den Vorwurf einer Inseraten-Serie für die ÖBB in der Kronenzeitung, Werner Faymann war damals Verkehrsminister. Nun fällt diese Inseraten-Affäre in eine heikle Zeit. Es ist Wahlkampf, da wird der Ton rauer, auch zwischen den Koalitionspartnern SPÖ und ÖVP. Eine Entscheidung der Justizministerin dürfte wohl auch zum Wahlkampfthema werden. Noch versucht man aber, die Causa klein zu halten. Denn aus dem Justizministerium heißt es nur kryptisch, der Eingang des Vorhabensberichts der Oberstaatsanwaltschaft werde bestätigt und nun von den Staatsanwälten der Fachsektion im Ministerium geprüft - so wie in allen anderen Fällen, die der Berichtspflicht unterliegen.

Keine Stellungnahmen

Faktum ist aber, dass Justizministerin Karl letztlich entscheidet, wie es mit den Ermittlungen weitergeht - gegen den früheren Verkehrsminister und seinen Kabinett-Chef, den jetzigen Bundeskanzler Werner Faymann und Staatssekretär Josef Ostermayer. Aber auch diese beiden sind wenig auskunftsbereit, es gibt keine Stellungnahme zu den anstehenden Entscheidung in diesem Fall.

Wahlkampfthema oder nicht

Bei der sogenannten Inseraten-Affäre geht es um den Vorwurf, Werner Faymann habe sich in seiner Ministerzeit mit teuren Inseratenkampagnen die Gunst des Zeitungs-Boulevards erkauft und die Rechnungen dafür von ÖBB und ASFINAG bezahlen lassen. Die SPÖ-Politiker Faymann und Ostermayer haben diesen Vorwurf stets zurückgewiesen. Jetzt liegt die Entscheidung bei Beatrix Karl von der ÖVP. Die könnte allerdings versuchen, das Thema aus dem Wahlkampf heraus zu halten. Denn es gibt keine Fristen, bis wann die Justizministerin entscheiden muss, lediglich die Vorgabe, das ganze müsse in einem angemessenen Zeitraum erfolgen, offen ist also, ob das vor oder nach der Nationalratswahl ist.