Widersprüche im Telekom-Prozess

Heute am zweiten Tag im Telekom-Prozess rund um 960.000 Euro an das BZÖ, standen die beiden angeklagten, Ex-Telekom-Lobbyist Peter Hochegger und Ex-BZÖ Politiker Klaus Wittauer, im Zentrum. Die Staatsanwaltschaft schreibt beiden eine Vermittlerrolle zu. Hochegger bekannte sich nicht schuldig, Wittauer schuldig, aber mit einer viel kleineren Rolle als in der Anklageschrift beschrieben.

Klaus Wittauer

(c) NEUBAUER, APA

Abendjournal, 19.7.2013

Widersprüche bei Hochegger und Wittauer

Ex-Lobbyist Peter Hochegger bleibt auch vor Gericht dabei: nein, er habe nichts mit der illegalen Parteispende an das BZÖ zu tun gehabt. Er habe sich zwar einmal mit dem damaligen BZÖ-Telekomsprecher Klaus Wittauer getroffen, worüber gesprochen wurde weiß er nicht mehr, aber sicher nicht über eine Zahlung an das BZÖ, so Hochegger.

Ganz anders Wittauer selbst: Er sagt, Hochegger hätte ihm gesagt, die BZÖ-Werbeagentur solle sich bei der Telekom melden. Wittauer meint, zum Glück habe Hochegger heute gesagt, dass es zu dem Treffen gekommen sei. Vorher habe er das nicht gesagt. Damit sei man ein Stück weiter gekommen.

Ihm sei klar gewesen, dass es um eine Parteispende geht, sagt Wittauer. Mit der BZÖ-internen Verteilung der 960.000 Euro will Wittauer aber nichts zu tun gehabt haben. Er sei ein Zwischenmännchen mit einer kleinen Rolle gewesen.

Er sei eitel gewesen und habe sich als Geldorganisator auf die Schultern klopfen lassen, gibt Wittauer zu. Heute bin ich nicht mehr eitel, heute sitz ich hier, sagt Wittauer. BZÖ-interne Zweifel, dass das Telekom-Geld wirklich für den Wahlkampf verwendet wurde, weist Wittauer zurück: wenn man die Unterlagen von der Werbeagentur Schmidt anschaue, dann stehe dort 200.000 Westenthaler, 200.000 Scheibner, 300.000 seien zu Orange gegangen, 300.000 an Tirol und andere Bundesländer. Wenn das kein Beweis sei, dann frage er sich, was ein Beweis sei, so Wittauer.

Parteiintern hätten mehrere Leute über die Telekom-Zahlung Bescheid gewusst, sagt Wittauer. Und wer? das nehme er nicht in den Mund, es sei auch nicht seine Aufgabe. Das müsse der Staatsanwalt herausfinden.

Der Prozess wird am Montag fortgesetzt.