Keine Höchststrafe für "Wikileaks"-Mann Manning

Dem Wikileaks-Informanten Bradley Manning bleibt die Höchststrafe, lebenslange ohne Bewährung, erspart. Der ehemalige Soldat ist von einer US-Militärrichterin in fast allen Anklagepunkten schuldig gesprochen worden, nur nicht im gewichtigsten, der "Unterstützung des Feindes". Wie lange Manning ins Gefängnis muss, steht noch nicht fest.

Bradley Manning

(c) Scalzo, EPA

Morgenjournal, 31.7.2013

Anklagepunkte reichen für 130 Jahre

Bei der Urteilsverkündung hat Bradley Manning keine Miene verzogen, erzählen Beobachter. Aber eigentlich ist das nicht verwunderlich. Denn einerseits ist er durch das Urteil den schwerwiegendsten Anklagepunkt los - nämlich die "Unterstützung des Feindes" - aber andererseits können ihn die restlichen Anklagepunkte, in denen er für schuldig befunden wurde, noch für mehr als 130 Jahre hinter Gitter bringen.

Unter anderem wurde er wegen Verstößen gegen das Spionage-Gesetz, wegen Diebstahls von Dokumenten der Streitkräfte und der illegalen Übermittlung von 250.000 vertraulichen Diplomatendepeschen verurteilt.

Brisante Enthüllungen

Während seines Einsatzes im Irak hatte Manning zwischen November 2009 und Mai 2010 mehr als 700.000 Geheimdokumente von Militärrechnern heruntergeladen und der Enthüllungsplattform Wikileaks zugespielt. Um die Welt ging die Video-Aufzeichnung vom Angriff eines Apache-Hubschraubers auf eine Gruppe von Irakern in Bagdad. Dabei wurden zwölf Männer getötet und zwei Kinder verletzt. Aber auch die Enthüllungen, dass in Guantanamo 150 Häftlinge grundlos festgehalten wurden, schlugen hohe Wellen.

"Signal" oder "kurzsichtig"

Die Reaktionen auf das Urteil sind geteilt. Die einen lesen daraus ein deutliches Signal der Regierung, wie etwa der Sicherheitsexperte Major Mike Lyons: "Die Nachricht ist: Wir verfolgen weiter alle Informanten und alle die ihre moralischen Bedenken über das System teilen wollen." Für andere ist es ein Urteil, das so nicht hingenommen werden kann, etwa für WikiLeaks-Gründer Julian Assange, dem in den USA ein ähnliches Verfahren droht: "Das ist der erste Schuldspruch gegen einen Informanten in den USA, ein gefährlicher Präzedenzfall und ein Beispiel für nationalen Sicherheitsextremismus. Das kurzsichtige Urteil muss bekämpft werden, denn niemals kann die Weitergabe von wahren Informationen an die Öffentlichkeit Spionage sein."

Über das Strafmaß von Manning soll ab heute beraten werden. Dabei werden noch weitere Zeugen angehört, weshalb noch einige Tage bis zur Bekanntgabe der Strafe vergehen dürften.