Patientendaten: Datenschutz-Kommission prüft

Nun befasst sich auch die Datenschutzkommission mit der Weitergabe von Patientendaten. 350 österreichische Ärzte sollen Daten ihrer Patienten an eine US-Firma verkauft haben. Die Ärztekammer hat diesen Ärzten mit Berufsverbot gedroht und die Sozialversicherung mit der Kündigung von Kassenverträgen, sollten die Vorwürfe zutreffen. Das untersucht nun die Datenschutzkommission.

Arzt mit Blättern

(c) Techt, APA

Morgenjournal, 21.8.2013

Verschlüsselt oder anonymisiert?

Die Datenschutzkommission ist jene Behörde, die für die Einhaltung des Datenschutzgesetzes zuständig ist. Dieses Gesetz regelt, dass personenbezogene Daten nicht einfach weitergegeben werden dürfen. Eva Souhrada-Kirchmeyer, geschäftsführendes Mitglied der Datenschutzkommission. Diese will sich nun einen Verkauf von Patientendaten genauer ansehen, und zwar nach Paragraph 30 Datenschutzgesetz, und konkret Berichten nachgehen, wonach die an sich verschlüsselten Daten leicht auf einzelne Patienten zurückgeführt werden könnten.

Wobei eine Verschlüsselung von Daten nicht dasselbe ist wie eine Anonymisierung. Wenn weitergegeben Daten wirklich anonym sind und nicht mehr auf einzelne Personen rückbezogen werden können, dann gebe es auch kein datenschutzrechtliches Probleme, erklärt Eva Souhrada-Kirchmeyer, die als erstes der US-Marketingfirma einige Fragen stellen will. Aufgrund der Antworten werde man das weitere Vorgehen überlegen, ob man etwa Sachverständige brauche.

Rechtlich nicht durchsetzbar

Sollte tatsächlich gegen das Datenschutzgesetz verstoßen worden sein, dann könne die Kommission eine Empfehlung aussprechen, etwa über eine bessere Verschlüsselung oder dass Daten eben gar nicht weitergegeben werden. Allerdings sind dies letztlich zahnlose Maßnahmen. Denn laut Eva Souhrada-Kirchmeyer sind derartige Empfehlungen der Datenschutzkommission rechtlich nicht durchsetzbar.