Stöger: Ärztekammer muss Datenhandel stoppen

In der Affäre um die Weitergabe von Patientendaten durch 350 Ärzte an eine Marktforschungsfirma sieht Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) nun die Ärztekammer gefordert. Die müsse die Vorwürfe untersuchen und Konsequenzen ziehen. Patientendaten unterlägen der ärztlichen Schweigepflicht, der Handel damit ohne Zustimmung des Betroffenen sei verboten.

Alois Stöger

Alois Stöger

(c) Wenzel, APA

Mittagsjournal, 20.8.2013

Gesundheitsminister Alois Stöger im Gespräch mit Cornelia Vospernik

Gerichtliche und rechtliche Folgen

Sollten die Vorwürfe zutreffen, dann hätten die Ärzte illegal gehandelt, sagt Stöger. Zur ärztlichen Schweigepflicht gehörten alle Informationen, die ein Arzt über einen Patienten oder eine Patientin erhält. Die Weitergabe von Patientendaten sei nur dann gestattet, wenn eine Patientin oder ein Patient ausdrücklich zustimmt. Am Zug sei jetzt die Ärztekammer, erläutert der Minister, die habe hier klare Aufgaben wahrzunehmen, nämlich den Sachverhalt zu überprüfen und wenn er sich erhärten lässt, seien Konsequenzen zu setzen, bis hin zu gerichtlichen Maßnahmen. Zur Überlegung des Hauptverbandes, Kassenverträge mit solchen Ärzten zu kündigen, meint Stöger, er gehe davon aus, "dass das eine derart massive Vertragsverletzung ist, dass ein solcher Arzt keinen Vertrag mit einem öffentlichen Versicherungsträger haben darf."

Zweierlei Maß?

Nicht gelten lässt Stöger den Einwand der ARGE Daten, er habe selbst einen Verordnungsentwurf zur "Gesundheitsdokumentation" verschickt, in dem ermöglicht wird, dass sein Ministerium Zugriff auf Patientendaten hat. Das seien nur "pseudonymisierte" Daten zur Gesundheitsplanung und keine konkret auf einzelne Personen bezogenen Daten. "Da vermischt die ARGE Daten etwas", so Stöger. Gesundheitsdaten seien Eigentum der Patienten, nicht eines Arztes oder eines Krankenhauses, betont Stöger. "Es darf kein Handel mit Patientendaten stattfinden", Patienten müssten darüber informiert werden, was mit ihren Daten passiert .

Stöger versichert auch, dass die Daten in der Elektronmischen Gesundheitsakte (ELGA) sicher seien, Zugriffe seien dort nachvollziehbar, alle Sicherheitsmaßnahmen seien getroffen worden.

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