Kritik an Weitergabe von Patientendaten

Auch in Österreich erhält das Gesundheits-Marktforschungsunternehmen IMS Patientendaten - allerdings nicht von den Apotheken wie in Deutschland, sondern von 350 österreichischen Medizinern. Das bestätigt das Unternehmen selbst. Dabei soll es sich aber nicht um personenbezogene Daten handeln. Patientenanwalt und Datenschutzexperten sehen diese Datenweitergabe dennoch höchst kritisch.

Morgenjournal, 20.8.2013

"Nur mit Zustimmung des Patienten"

Der Datenhandel funktioniert so: Der Arzt verschreibt bestimmte Medikamente - welche das sind, diese Information gibt er an den Gesundheitsdaten-Anbieter IMS weiter. Im Gegenzug erhält der Arzt Geld. Alter und Geschlecht des Patienten werden auch mitgeliefert. Rückschlüsse auf den Patienten soll es nicht gebe, sagt die Firma. Patientenanwalt Gerald Bachinger hält dieses Geschäft für besorgniserregend und außerdem rechtlich unzulässig. Als Patient gehe man davon aus, dass alles was der Arzt an Daten aufnimmt, zwischen Arzt und Patient bleibe. "Das heißt, wenn ein Arzt plant, und sei es auch verschlüsselt, die Daten weiterzugeben, ist das nur zulässig, wenn der Patient davon erfährt und ausdrücklich seine Zustimmung erteilt", so Bachinger.

Datenschutzexperte Hans Zeger von der Arge Daten sagt, das ein Arzt Patientendaten nur für 2 Zwecke verwenden darf: für die Betreuung von Patienten und für die Abrechnung. Darüber hinaus könne er in gewissem Ausmaß noch eigene Studien machen, aber was er keinesfalls machen darf ist, diese Daten auszuwerten und für Marketing und sonstige Zwecke für Dritte zu verwerten. Hier bräuchte er die Zustimmung des Patienten. Und die wird eben bei dieser IMS-Geschichte nicht eingeholt."

Missbrauch möglich

Heikel sei die Datensammlung deshalb, weil man durch Stöbern immer wieder Querverbindungen machen könne, sagt Zeger und nennt als Beispiel eine Privatversicherung, bei der jemand eine Krankenversicherung abschließen will: Allein aufgrund von Alter, Geschlecht und Hausarzt könnten die Datensätze weit eingegrenzt werden, "und wenn da schwerere Erkrankungen drinnen sind, wir die Versicherung den Vertrag ablehnen" und zwar unabhängig davon, ob diese Person wirklich diese Krankheit habe oder ob sie nur Pech gehabt habe, beim falschen Arzt zu sein oder eine vergleichbare Person die Krankheit hat, sagt Zeger.

Die Ärztekammer prüft nun nach eigener Aussage, ob derartige Praktiken wirklich zulässig sind. Im Zweifelsfall müsste man die rechtlichen Rahmenbedingungen so verschärfen, sagt Patientenanwalt Bachinger, dass solche Daten ohne Kenntnis und ohne Zustimmung des Patienten keinesfalls weitergegeben werden dürfen.

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