Erschwerte Frühpension: Rückgang erwartet

Im neuen Jahr werden die Hürden für Frühpensionen erhöht. So kann man die Hackler- oder Langzeit-Versicherungsregelung erst später in Anspruch nehmen. Änderungen gibt es auch bei der sogenannten Korridorpension und der Invaliditätspension für unter 50-jährige. Bei der Pensionsversicherung erwartet man deutliche Auswirkungen.

Morgenjournal, 28.12.2013

Drastischer Rückgang erwartet

Künftig wird es schwerer, in Frühpension zu gehen. Denn mit den neuen Jahr gibt es einige Änderungen. So wird etwa das Antrittsalter für die Hackler-Pension angehoben, sagt Manfred Felix, Obmann der Pensionsversicherungsanstalt: bei Männern von 60 auf 62 und bei Frauen von 55 auf 57 und in der Folge weiter steigend auf 62. Und die Hackler- oder Langzeitversicherten-Pension ist ab dem kommenden Jahr nicht mehr abschlagsfrei: Für jedes Jahr vor dem Regelpensionsalter gibt es 4,2 Prozent Abschlag. Das Ziel dieser Maßnahmen ist, dass diese beliebte Frühpension, immerhin jeder vierte Neu-Pensionist, weniger genutzt wird, sagt der Obmann der Pensionsversicherungsanstalt. Er rechnet mit einem drastischen Rückgang von 80 bis 90 Prozent auf nur mehr 2.000 Pensionsantritte pro Jahr. Das wäre dann - im Vergleich zu bisher - nur mehr jeder zehnte, der in Hacklerpension gehen kann.

Später in Korridorpension

Änderungen gibt es auch bei der sogenannten Korridorpension. Das frühestmögliche Antrittsalter bleibt zwar bei 62 Jahren, allerdings braucht man mehr Versicherungsjahre, um diese Frühpension nutzen zu können. Die vorgesehene Steigerung habe bereits 2012 begonnen mit 37,5 benötigten Versicherungsjahren und gehe noch bis 2017 mit 40 Versicherungsjahren. Auch die Abschläge werden nach und nach erhöht.

Umschulung oder Rehab statt Invalid

Der dritte Bereich betrifft die Invaliditätspensionen. Denn für Personen, die jünger als 50 Jahre sind, wird die befriste Invaliditätspension abgeschafft. "Statt dessen gibt es entweder Umschulungsgeld für berufliche Rehabilitation, oder, wenn das nicht möglich ist, das Rehabilitationsgeld der Krankenversicherungsträger." Damit soll der Umstieg und Wiedereinstieg in den Beruf ermöglicht werden. Das betrifft 5.000 bis 6.000 Personen und ist etwa ein Viertel der jährlichen Invaliditäts-Pensionen.