Ex-Postbeamte als Asyl-Entscheider

Das neue Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl übernimmt ab heute Aufgaben, die bisher von mehr als 190 Behörden erledigt wurden. Die Caritas übt nun scharfe Kritik daran, dass umgeschulte Postbeamte im neuen Bundesamt Entscheidungen treffen sollen. Das Innenministerium verteidigt die Postenbesetzungen.

Mittagsjournal, 2.1.2014

Scharfe Kritik

"Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendjemand in Österreich seine Freiheit in die Hände eines noch so qualifizierten Postbeamten legen möchte" - in diesem ungewohnt scharfen Ton hat Caritas-Präsident Michael Landau die Besetzung von 22 Posten im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl kritisiert. Auch Caritas-Generalsekretär Bernd Wachter betont, es gehe um "Entscheidungen über Abschiebungen, über Leben und Tod". Personal aus der Post in diese schwierige Materie umzuschulen, sei keine "adäquate Form".

Im Innenministerium sorgt diese Kritik für Unverständnis. Dessen Sprecher Karl Heinz Grundböck sagt: "Das sind Bedienstete, die früher bei der Post im gehobenen Verwaltungsdienst tätig gewesen sind und jetzt in einer mehrmonatigen Ausbildungsphase. Und ich halte es für überraschend, wenn hier offenbar Menschen die Lernfähigkeit abgesprochen werden sollte."

Der Asylanwalt Helmut Blum kann die Bedenken der Caritas nachvollziehen, "zumal gerade dieser Rechtsbereich des Asyl- und Fremdenwesens durch die vielen Novellen der letzten Jahre so kompliziert geworden ist, dass selbst Experten Schwierigkeiten haben, sich zurechtzufinden und Fehler zu vermeiden." Blum fordert deshalb das Vier-Augen-Prinzip für die ersten sechs Monate im Dienst, also dass die umgeschulten Postbeamten nicht allein Entscheidungen treffen.

Schrittweise Einführung

Diese Forderung sei gar nicht nötig, heißt es aus dem Innenministerium. Denn die Ex-Postbeamten würden keine Entscheidungen treffen und auch keine Bescheide unterschreiben, sondern unterstützend tätig sein und Schritt für Schritt an die Sachbearbeitertätigkeit im Asylverfahren herangeführt.

Ab wann die umgeschulten Postbeamten selbstständig Entscheidungen in einem Verwaltungsverfahren treffen werden, werde in jedem Fall einzeln festgelegt. Jedenfalls erst in einigen Monaten.

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