Jugend in Haft: Kaum Therapieplätze

Immer mehr jugendliche Straftäter werden als „geistig abnorm“ erklärt und landen im sogenannten Maßnahmenvollzug. Ihre Strafen hätten sie oft nach wenigen Monaten eigentlich schon abgesessen - trotzdem bleiben sie meist Jahre lang in Haft.

Möglich ist das, wenn ein Täter nicht nur zu einer Zeitstrafe verurteilt wird, sondern das Gericht zusätzlich eine sogenannte "zeitlich unbegrenzte, vorbeugende Maßnahme" ausspricht. Das ist dann der Fall, wenn beim Verurteilten eine psychische Störung, zum Beispiel eine Persönlichkeitsstörung, diagnostiziert wird, die mit der Tat in Verbindung steht. Das bedeutet: der Täter muss in der Haft Therapie machen und wird erst dann entlassen wenn ein psychiatrischer Gutachter feststellt, dass er höchstwahrscheinlich nicht mehr rückfällig wird. Und dazu kommt es meistens erst lange Zeit nach dem eigentlichen Haftende.

Mittagsjournal, 11.1.2014