Hypo: Gläubiger-Benachteiligung?

Einer der Detailaspekte des aktuellen Hypo-Geschehens ist derzeit besonders brisant: Am kommenden Montag schon wird eine Anleihe der Hypo-Alpe-Adria-Bank in Höhe von 750 Millionen Euro fällig. Wird ausgezahlt und gibt es danach doch eine Insolvenz der Bank, könnte sich der Vorstand dem Vorwurf der Gläubiger-Benachteiligung ausgesetzt sehen.

Mittagsjournal, 12.3.2014

Gläubiger können bestimmte Zahlungen anfechten

Das Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, dass die Gläubiger so gut wie möglich bedient werden, also möglichst viel von ihrem eingesetzten Geld zurückbekommen. Deshalb gibt es im Insolvenzrecht die Möglichkeit, bestimmte Zahlungen anzufechten, wenn dadurch Gläubiger benachteiligt wurden.

Das wäre zum Beispiel dann möglich, wenn eine Immobilie kurz vor der Insolvenz noch sehr billig verkauft oder verschenkt wurde, um sie so aus der Konkursmasse herauszuhalten. Angefochten werden können Transaktionen auch wegen Gläubiger-Begünstigung, wenn also bestimmte Gläubiger doch noch einen Teil ihres Geldes zurückbekommen und für die anderen dadurch weniger Konkursmasse zu verteilen bleibt.

Anfechtung bei Anleihe nur theoretisch möglich

Das könnte der Fall sein, wenn der zahlungsunfähige Unternehmer Objekte verschleudert, zum Beispiel sein Auto deutlich unter dem Marktwert verkauft, um so die dringendsten Zahlungen bedienen zu können. Nach einer Insolvenz könnten Gläubiger derartige Transaktionen also einklagen.

Im Fall der 750-Millionen-Euro-Hypo-Anleihe, die am Montag fällig wird, wäre eine solche Anfechtung allerdings nur sehr theoretisch möglich, sind sich Experten einig: Denn bei Anleihen weiß die Bank nicht, an wen sie das Geld zurückzahlt. Auch das Land Kärnten weiß nicht, wem es das Geld letztendlich schuldet. Der Anleger ist durch das Bankgeheimnis geschützt.