Sachwalterschaft: Anwälte gegen Verpflichtung

In der Debatte um die Reform des Sachwalterrechts in Österreich melden sich jetzt auch Vertreterinnen der Rechtsanwaltskammer zu Wort. Sie wünschen sich, dass Anwälte künftig nicht mehr zwangsweise Sachwalterschaften übernehmen müssen. Denn jeder Anwalt kann von den Gerichten in Österreich dazu verpflichtet werden, als Sachwalter bis zu fünf alte, behinderte oder psychisch-kranke Personen zu betreuen.

Morgenjournal, 11.4.2014

"Freiwillig wäre klüger"

Es sind die Anwälte, die das Sachwaltersystem in Österreich aufrecht erhalten, sagt die Wiener Rechtsanwaltskammer-Vizepräsidentin Brigitte Birnbaum. Denn ein Viertel aller 60.000 Sachwalterschaften wird von Anwälten ausgeübt - und das nicht immer freiwillig. Birnbaum: "Es steht ausdrücklich im Gesetz, dass man fünf Sachwalterschaften zu übernehmen hat. Ich würde es klüger finden, das vollkommen auf eine freiwillige Basis zu stellen ."

Diesem Wunsch schließt sich die Grazer Anwältin Barbara-Cecil Prasthofer-Wagner an, die im österreichischen Rechtsanwaltskammertag für das Thema zuständig ist: "Wer macht schon etwas gerne, wenn er es zwangsweise machen muss."

Allerdings gibt es große spezialisierte Kanzleien, die sogar Psychologen und Sozialarbeiter beschäftigen, sagt Prasthofer-Wagner.

Oft keine Bezahlung

Die Volksanwaltschaft hat Anwälte als Sachwalter in den vergangenen Jahren kritisiert. Einige würden sich zu wenig um ihre behinderten, betagten oder psychisch-kranken Schützlinge kümmern - und ihnen zu wenig von ihrem eigenen Geld zukommen lassen. Diese Kritik lässt Prasthofer-Wagner nicht gelten: "Das ist ja keine böse Absicht. Wenn das Einkommen so limitiert ist, geht es leider nicht anders."

Außerdem seien Sachwalterschaften meist keineswegs lukrativ, sagt die Wiener Kammer-Vizepräsidentin Birnbaum. Manchmal gebe es nicht einmal eine Entschädigung für den Anwalt. Etwas ungerecht findet Birnbaum daher, dass das Justizministerium Anwälten nichts bezahlt und nur Vereine finanziert, die Sachwalterschaften betreuen.

Hoffnung auf Reform

Zur vom Justizministerium geplanten Sachwalterschaftsreform meint Prasthofer-Wagner: "Vorsichtig formuliert ist die Rechtsanwaltschaft begeistert." Ziele der Reform sind ja: Mehr Selbstbestimmung der Betroffenen, weniger Bevormundung und letztlich weniger Sachwalterschaften. Und so hoffen die Kammervertreterinnen, dass die Richter Anwälte dann nicht mehr zwangsverpflichten müssen, als Sachwalter zu fungieren.