D: Schärfer gegen Kinderpornografie

In Deutschland soll jetzt ein neues Gesetz präziser beschreiben, was als Kinderpornografie verboten sein soll. Denn das Herunterladen von Fotos und Videos mit nackten Kindern aus dem Internet ist nicht generell verboten, nicht einmal dann, wenn ein sexueller Hintergrund angedeutet wird. Im Einzelfall sind die Grauzonen groß, jetzt sollen sie kleiner werden.

Mittagsjournal, 15.4.2014

Anlassfall Edathy

Noch immer ist nicht bekannt, wo sich Sebastian Edathy aufhält. Bis zum Jahresanfang war er hochangesehener Bundestagsabgeordneter, danach ging er in einem Strudel von Anschuldigungen unter. Ermittlungen wegen Kinderpornografie brachten seine Karriere zu einem frühen und abrupten Ende. Sebastian Edathy hatte sich über einen kanadischen Internethändler Bildmaterial von nackten Kindern und Jugendlichen besorgt. Das sei nicht strafbar, verteidigt sich Edathy, und in einer ersten, vorläufigen Beurteilung haben das auch die Ermittler so gesehen.

Neuer Gesetzesentwurf präziser

Es ist nicht hundertprozentig geklärt, wo die Grenzen zur verbotenen Kinderpornographie liegen, wenn Nacktbilder kursieren, verkauft oder getauscht werden, vorzugsweise über das Internet. Jetzt will der deutsche Justizminister Heiko Maas von der SPD mit einem neuen Gesetzesentwurf präziser ans Werk gehen. In Zukunft sollen, wie es heißt, "Bilder von ganz oder teilweise unbekleideten Kindern in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung" eindeutig als Kinderpornographie klassifiziert werden. Wer Nacktbilder unbefugt herstellt und verbreitet, und zwar Bilder von Kindern, Jugendlichen oder auch Erwachsenen, dem sollen Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren drohen. Und verjähren sollen Taten im Zusammenhang mit Kinderpornographie erst dann, wenn das Opfer das 30. Lebensjahr überschritten hat.

Für Julia von Weiler, Sprechern des Kinderschutzbündnisses Innocence in Danger, geht der Entwurf in die richtige Richtung: Er sende ein klares Signal an die Betroffenen, indem er die Verjährungsfristen deutlich verlängere.

Auch gegen Merkel Schweißfleck?

Allerdings sind die Beamten, die den Entwurf ausgearbeitet haben, ziemlich weit gegangen. Sie haben nämlich auch noch festgehalten, dass sogenannte bloßstellende Aufnahmen, egal ob von Kindern oder Erwachsenen, nicht mehr verbreitet werden dürften. Die linke Zeitung Taz setzte daraufhin gleich ein Foto von Angela Merkel mit deutlich sichtbarem Schweißfleck unter der Achsel auf Titelblatt und fragte, ob das in Zukunft auch verboten werden sollte. Der deutsche Journalistenverband äußerte sich ähnlich, wenn auch geschmackssicherer, und meinte, der Begriff "bloßstellende Bildaufnahme" sei subjektiv.

Prominente könnten versuchen, unter Berufung darauf unliebsame Berichterstatter mit Klagen einzudecken, so die Sorge der Journalisten. Aber der Gesetzesentwurf steht ohnehin erst am Beginn einer langen Reise durchs Parlament. Frühestens Anfang des nächsten Jahres könnte er - in dann sicher noch veränderter Form - Rechtskraft erlangen.

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