Berlusconi darf Sozialarbeit machen

Ex-Ministerpräsident Silvio Berlusconi bleibt der Hausarrest erspart. Er darf statt dessen einen Sozialdienst ableisten. Das hat jenes Mailänder Gericht beschlossen, das den Fall des rechtskräftig wegen Steuerbetrugs verurteilten TV-Unternehmers überprüft hat.

Mittagsjournal, 15.4.2014

Politische Bewegungsfreiheit

Der Sozialdienst ist eine alternative Strafe zum einjährigen Hausarrest, den Berlusconi ansonsten absitzen müsste. Der Medienunternehmer hatte "Bewegungsfreiheit" gefordert, um sich am laufenden EU-Wahlkampf beteiligen zu können. Seine Anwälte reichten zuletzt einen entsprechenden Antrag ein.

Mit dem Gerichtsurteil wird Berlusconis einjährige Strafe um 45 Tage verkürzt. Noch unklar ist, wo der TV-Unternehmer die gemeinnützige Arbeit leisten wird. Berlusconis Anwälte hatten laut Medienberichten beantragt, dass er den Sozialdienst in einer Behinderteneinrichtung bei Mailand ableisten darf. Anstatt sich um Behinderte zu kümmern, könnte Berlusconi aber auch eine andere Stelle für seine Sozialstunden zugewiesen werden, etwa in einem Altersheim. In jedem Fall hat der Chef der oppositionellen Mitte-rechts-Partei Forza Italia mit Sozialarbeit mehr politische Bewegungsfreiheit als im Hausarrest.